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Einfach Politik: Down-Syndrom? Hindert nicht am Mitbestimmen!

Damian Bright ist eine Ausnahme. Der 30-Jährige darf abstimmen und wählen, obwohl er eine geistige Beeinträchtigung hat. Dieses Recht musste er sich erkämpfen. Weshalb, hört ihr in der neuen Folge von «Einfach Politik».

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In der Schweiz leben rund 14'000 Erwachsene, denen der Staat das Recht zum Abstimmen und Wählen abgesprochen hat. Es sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung.

Zu ihnen gehörte auch Damian Bright. Er hat das Down-Syndrom und wurde deshalb auch als Erwachsener bevormundet und als nicht urteilsfähig betrachtet, was bedeutete: Er hatte auch kein Stimmrecht.

Doch damit gab sich Damian Bright nicht zufrieden. Er hat sich dieses Recht mit Hilfe seiner Eltern erkämpft. Ein mühsames Unterfangen. Aber Bright findet, nur so gehöre er zur Gesellschaft dazu. Allerdings fällt es ihm manchmal schwer, sich seine Meinung zu einem Abstimmungsthema zu bilden.

Die Schweiz ist in Punkto Stimmrecht gegenüber Menschen mit einer Beeinträchtigung kein Vorzeigeland. Wir haben sogar eine Rüge der UNO kassiert. Die Vereinten Nationen bemängeln, die Schweiz widerspreche der internationalen Behinderten-Konvention.

Welche Standpunkte in dieser Diskussion wichtig sind und welcher Kanton eine Vorreiterrolle spielt beim Abstimmungs-Recht für Menschen mit einer Beeinträchtigung – all das erfahrt ihr bei «Einfach Politik», in der neuen Folge.

«Einfach Politik» ist ein Podcast von SRF – und wenn ihr uns etwas mitteilen wollt: Schickt uns eine Sprachnachricht auf 079 859 87 57 oder schreibt uns auf einfachpolitik@srf.ch.

Inhalt und Recherche dieser Folge: Valérie Wacker und Curdin Vincenz, Produktion: Marisa Eggli, Technik: Mirjam Emmenegger

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