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Apothekerinnen und Apotheker im Aargau dürfen ab dem 1. Oktober ohne ärztliche Verschreibung bestimmte Impfungen durchführen. Es handelt sich um die Impfungen gegen Grippe, die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis und Starrkrampf, wie der Regierungsrat entschieden hat.
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