Wer 120 000 Franken oder mehr verdient, selbständig über seine Arbeitszeit verfügen kann und einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist, muss in Zukunft die Arbeitszeit nicht mehr erfassen. Darauf haben sich die Sozialpartner geeinigt.
Bereits jetzt wird die Arbeitszeit von jedem sechsten Arbeitnehmenden nicht erfasst, obschon das Gesetz dies in den meisten Fällen verlangt. Eine solch strikte Regelung sei nicht mehr zeitgemäss, argumentieren die Arbeitgeber und begrüssen die Lockerung.
Im Wandel der Zeit
In den vergangenen Jahren habe sich die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags vergrössert. Immer mehr Mitarbeitende arbeiteten zeitlich und örtlich flexibel, begründet der Direktor vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, Roland Müller den Wunsch nach einer Lockerung.
SRF 1-Hörerinnen und Hörer sind skeptisch
Einer solchen Lockerung der Arbeitszeiterfassung sehen nicht alle gelassen entgegen. In den Online-Kommentaren äussern viele ihre Zweifel.
Freie Arbeitszeiteinteilung ist sicher ein grosser Vorteil – die Erfassung der geleisteten Stunden sollte deswegen nicht abgeschafft werden. Es gibt heute einfache und gute Mittel dazu.
Kompromiss mit Hintergrund
Im Parlament wurde eine Motion eingereicht, welche die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in ganzen Branchen verlangte. Um Schlimmeres zu verhindern, habe man nach jahrelangem Streit mit der Arbeitgeberseite dem Kompromiss zugestimmt, sagt UNIA-Co-Präsidentin Vania Alleva. Trotzdem sieht sie darin auch eine Chance. Was bleibt, ist der Respekt vor den kommenden Verhandlungen mit den Unternehmen. Diese dürften nicht einfach werden.
Gesamtarbeitsverträge fallen nicht vom Himmel.
Sollte der Kompromiss bei der Umsetzung scheitern, ist davon auszugehen, dass der beigelegte Streit zwischen den Sozialpartnern wieder neu entfacht.