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Digital Europäisches Parlament: Netzneutralität ja, aber…

Heute hat das Europäische Parlament über die Netzneutralität abgestimmt. Das Resultat: Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen. Allerdings sind Ausnahmen erlaubt. Kritiker befürchten deshalb, dass so durch die Hintertüre ein Zwei-Klassen-Internet eingeführt wird.

Worum geht es?

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Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden müssen. Dass die Daten eines Dienstes also nicht schneller durch die Leitungen fliessen dürfen als die eines anderen. In den USA ist die Netzneutralität seit Frühling garantiert. In der Schweiz wurde eine Motion zur gesetzlichen Festschreibung vom Ständerat abgelehnt.

In Strassburg hat das Europäische Parlament heute darüber abgestimmt, wie es in Sachen Netzneutralität künftig in der EU weitergehen soll. Die Parlamentarier in Strassburg nahmen das umstrittene Gesetz zur Netzneutralität mit deutlicher Mehrheit an. Nicht zuletzt, weil es mit einer Vorlage gekoppelt war, die den Roaming-Gebühren im EU-Raum ein Ende macht. Nur wenige Politiker wollten sich gegen dieses populäre Anliegen stellen.

Hintertüren bleiben offen

Die «Zeit» zitiert Artikel 3, Absatz 3 der neuen Verordnung zur Netzneutralität. Dort steht: «Anbieter von Internetzugangsdiensten behandeln den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich [...].» Auf den ersten Blick sieht das nach einem Sieg der Befürworter einer uneingeschränkten Netzneutralität aus.

Doch die Verordnung Ausnahmen vor: So ist den Netzbetreibern – in der Schweiz wären das etwa die Swisscom oder Cablecom – erlaubt, bei einer drohenden Überlastung ihrer Netze bestimmte Daten unterschiedlich zu behandeln. Damit, so der Gesetzestext, soll «die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis» im Internet optimiert werden.

David gegen Goliath?

Ausserdem ist die Möglichkeit vorgesehen, sogenannte «Spezialdienste» zu privilegieren, wenn der Anbieter eines solchen Dienstes dafür zahlt. Dazu gehören Dienste, die auf eine sichere und schnelle Übertragung ihrer Daten angewiesen sind, wie etwa die Telemedizin. Kritiker bemängeln aber, dass der Gesetzestext nicht genau definiere, was alles als «Spezialdienst» gelte. Sie befürchten, dass künftig zum Beispiel auch ein Anbieter von Videostreaming auf einer solchen Spezialbehandlung bestehen könnte, weil sein Produkt sonst nicht in bester Qualität zum Kunden komme.

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Europäisches Parlament beschliesst Vorlage zur Netzneutralität (SRF 3)
03:57 min
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So würde es durch die Hintertüre doch noch zu einer Ungleichbehandlung von Daten im Internet kommen. Und so könnte es neuen Anbietern schwer fallen, etablierten Diensten Konkurrenz zu machen. Denn den meisten jungen Unternehmen fehle das nötige Kapital, sich ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zu erkaufen. Aus diesem Grund machten im Vorfeld der Abstimmung auch viele Startup-Unternehmen gegen die Vorlage mobil.

Zu den Kritikern des EU-Beschlusses gehört auch Tim Berners-Lee, der als Begründer des World Wide Web gilt. Ihm und seinen Mitstreitern ist die Netzneutralität wichtig, um das WWW als offenes, demokratisches Medium zu erhalten, in dem alle die gleichen Rechte haben. Doch es ist fraglich, ob das heute tatsächlich noch uneingeschränkt der Fall ist. Denn schon jetzt können sich Unternehmen mit viel Geld eine Server-Infrastruktur aufbauen, die sie beim Ausliefern ihrer Daten der Konkurrenz gegenüber bevorteilt.

Welche Auswirkungen der EU-Beschluss von heute hat, ist schwer abzuschätzen, denn der Gesetzestext ist tatsächlich in vielen Punkten vage formuliert. Die Schweiz ist von dem Entscheid sowieso nur indirekt betroffen. Hier hat es der Ständerat wie oben erwähnt im Frühling abgelehnt, die Netzneutralität per Gesetz festzuschreiben. Stattdessen wird darauf vertraut, dass die Konkurrenz zwischen den Netzbetreibern dafür sorgt, dass «die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis» im Internet optimal bleiben.

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