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Digital Gericht: Intime Fotos löschen, wenn die Beziehung vorbei ist

Ein ehemaliges Paar stritt vor dem Oberlandesgericht Koblenz darüber, ob der Mann seine Fotos von der Frau löschen müsse. Das Gericht entschied: Ja, aber nur die intimen.

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Fotos löschen, aber nur intime (SRF 4 News)
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Weil eine Beziehung in die Brüche ging, musste ein deutsches Gericht die Scherben zusammen kehren. Denn ein ehemaliges Paar stritt vor dem Oberlandesgericht Koblenz darüber, ob der Mann seine digitalen Fotos von der Frau löschen müsse. Das Gericht entschied: Ja, aber nur die intimen.

Dabei ging es nicht etwa um veröffentlichte Fotos – der Mann und die Frau waren sich einig, dass die Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen. Stattdessen ging es um die privaten Fotos im Besitz des Mannes, auf denen die Frau zu sehen war.

Darunter waren unverfängliche Bilder, beispielsweise aus gemeinsamen Ferien, aber auch intime Fotos. Die Frau hatte den Mann eingeklagt und gefordert, alle Fotos von ihr zu löschen.

Dieser Forderung hat das Gericht nun nur teilweise recht gegeben. Der Mann muss nicht alle Fotos löschen, nur die intimen Aufnahmen. Und das, obwohl die Frau zum Zeitpunkt der Aufnahmen damit einverstanden war, diese teilweise sogar selber gemacht und dem Mann überlassen hatte.

Persönlichkeitsrecht vor Eigentumsrecht

Das Gericht begründete den Entscheid, indem es zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Frau und dem Eigentumsrecht des Mannes abwog.

Oberlandesgericht Koblenz

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Die Begründung des Gerichtes finden Sie unter dem Titel «Beendigung einer Liebesbeziehung - kein umfassender Anspruch gegen früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen» hier.

Die Fotos seien zwar rechtmässig im Besitz des Mannes. Doch bei den intimen Aufnahmen müsse das Persönlichkeitsrecht der Frau höher gewichtet werden.

Das Gericht argumentiert, dass die Trennung die Umstände für die Frau verändert haben. Deshalb gilt das Einverständnis, dass sie zum Zeitpunkt der intimen Aufnahmen gegeben hat, jetzt nicht mehr.

Die unverfänglicheren Fotos sind davon nicht betroffen. Diese beeinträchtigen das Ansehen der Frau gegenüber Dritten nicht im gleichen Masse und dürfen deshalb im Besitz des Mannes bleiben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil es sowohl der Mann als auch die Frau angefochten haben. Er will weiterhin alle Fotos behalten, sie besteht auf einer vollständigen Löschung.

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