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Digital USA jetzt netzneutral – und die Schweiz?

Das Internet wird immer wichtiger – die Internetanbieter nehmen darum eine Schlüsselrolle ein. Nach der EU nimmt nun auch die USA die Internetanbieter in die Pflicht. Für amerikanische Provider gibt es fortan Regeln, wie sie Daten transportieren müssen. Was macht die Schweiz?

12 Jahre wurde in Amerika über die Netzneutralität diskutiert. Nun hat die US-Regulierungsbehörde FCC strenge Regeln für die Internetanbieter erlassen, die die Netzneutralität garantieren sollen.

Geprägt hatte den Begriff der amerikanische Jurist Tim Wu 2003: Mit Netzneutralität ist gemeint, dass die Internetprovider auf ihren Netzen alle Daten gleich behandeln müssen. Sie dürfen zum Beispiel den Daten-Paketen eines Spielfilms nicht den Vortritt geben und dafür einen Skype-Anruf vernachlässigen – geschweige denn einen Dienst ganz blockieren.

Telefonieren plötzlich unmöglich

Was Netzneutralität eben nicht bedeutet, hat ein Teil der amerikanischen Internetnutzer in den letzten Jahren in Amerika wiederholt am eigenen Leib erfahren: Der Internetanbieter «Madison River» in North Carolina hat 2004 Telefonanrufe über das Internet blockiert. Der Anbieter weigerte sich, Daten aus Telefongesprächen zu transportieren und so war telefonieren übers Internet für seine Kunden plötzlich nicht mehr möglich. Ein weiteres Beispiel: Im April 2010 hat der Provider «Windstream» kurzerhand alle Suchanfragen aus dem Firefox-Browser auf die eigene Suchmaschine umgeleitet.

Netzneutralität in der EU

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Die EU-Regeln für Internetanbieter gelten seit 2009. Ein neuer Vorschlag wird gegenwärtig im Ministerrat diskutiert.

Diese Vorfälle haben sicher dazu beigetragen, dass die Netzneutralität in den USA, anders als bei uns, schon lange ein Thema ist. Zwei mal hat die Kommunikations-Aufsichtsbehörde FCC in den letzten zehn Jahren versucht, die Internetanbieter per Gesetz in die Pflicht zu nehmen und zwei mal ist die Behörde vor einem Gericht gescheitert, unter anderem mit der Begründung, dass sie Kompetenzen überschritten hat. Auch diesmal wollen die Internetanbieter sich der FCC nicht einfach kampflos unterwerfen sondern die Aufsichtsbehörde erneut vor Gericht ziehen.

Der Branchenvertreter Peter Gruetter vom Schweizer Verband der Telekommunikation ASUT sieht aber noch einen weiteren Grund, warum andernorts mehr als bei uns über die Netztneutralität diskutiert wird: Konsumenten in der Schweiz zahlen für den Internetanschluss etwas mehr, verfügen aber deshalb über die bessere Infrastruktur. «Es ist wie auf der Strasse: Wenn die Infrastruktur und damit die Bandbreite nicht genügt, dann kommt es zum Gedränge». Schliesslich müssten diejenigen, die weniger bezahlen, zu Gunsten der anderen zurückstehen, so Grüter. Das ist in der Schweiz nicht der Fall. Auch was die Monopolstellung der Internetanbieter und ihre Verflechtungen mit Medienkonzernen anbelangt, so gibt es grosse Unterschiede zwischen den USA und der Schweiz (siehe Radio-Beitrag «Internetanbieter in der USA und in der Schweiz»).

Schweiz: neutral, aber nicht netzneutral

In der Schweiz ist es das Fernmeldegesetz, das die Verantwortung der Internetanbieter regelt – oder besser gesagt: nicht regelt. Das Fernmeldegesetz wird zurzeit überarbeitet, doch geht es nach dem Bundesrat, so soll die Netzneutralität nicht per Gesetz eingeführt werden.

Dafür hat der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli kein Verständnis. Er hatte den Bundesrat im Dezember 2012 über eine Motion aufgefordert, die Netzneutralität ins Gesetz aufzunehmen. Im Juni letzten Jahres hat der Nationalrat dem Vorschlag Glättlis zugestimmt. Eine Allianz aus Links-Grün und SVP hat der Motion zum Durchbruch verholfen. Bundesrätin Doris Leuthard war über diesen Entscheid nicht erfreut. Sie fand es verfrüht, wenn der Bundesrat sich schon zum damaligen Zeitpunkt auf eine Regulierung festlegen würde, da die Problematik sehr komplex sei. Sie verwies auf die Schwierigkeiten der FCC in den USA, zu einer griffigen Lösung zu kommen.

Am 16. März entscheidet nun der Ständerat, ob die Netzneutalität per Gesetz eingeführt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorschlag Glättlis in der kleinen Kammer angenommen wird, ist gering: Die Kommission des Ständerates empfiehlt die Motion zur Ablehnung und anders als in der grossen Kammer sind im Ständerat die bürgerlichen Gegner in der Mehrheit.

Klare Positionen

Der ehemalige CEO der Swisscom, Carsten Schloter, initiierte 2013 eine Arbeitsgruppe, in der die verschiedenen Interessengruppen sich miteinander über die Netzneutralität austauschten. Neben den grossen Netzwerkbetreibern waren auch Konsumentenschützer, netzpolitisch engagierte Gruppen, Inhaltsanbieter, Wissenschafter und die Bundesverwaltung dabei. Im letzten Herbst hat die Arbeitsgruppe einen Bericht publiziert, der zeigt: Die Fronten sind klar – die Netzwerkbetreiber sind gegen eine gesetzliche Regulierung, alle anderen Interessengruppen sind dafür.

Verhaltenskodex oder Gesetz?

Statt auf ein Gesetz setzen die Schweizer Internetanbieter auf Selbstregulierung. Sie haben im November 2014 einen Verhaltenskodex ausgearbeitet. Darin garantieren sie, dass «alle Nutzer [] Inhalte, Dienste, Anwendungen, Hard- und Software nach ihrer Wahl benützen [können]. Keine Dienste oder Anwendungen werden gesperrt. Die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit wird nicht eingeschränkt.» Die grossen fünf Anbieter haben diesen Kodex unterzeichnet und eine Schlichtungsstelle eingerichtet für Kunden, die der Ansicht sind, dass ihr Provider sich nicht an die Regeln hält.

Den Befürwortern der Netzneutralität geht das alles aber zu wenig weit. Sie bemängeln, dass die Provider nach wie vor Daten verlangsamen oder Geld für die Durchleitung verlangen können. Und sie kritisieren, dass die kommerzielle Diskriminierung oder Bevorzugung weiterhin möglich ist, wie sie ihrer Meinung nach von einem Anbieter bereits praktiziert wird: Der betreffende Mobile-Provider bietet Jugendlichen ein Daten-Abo an, mit dem diese unbeschränkt Musik vom Streaming-Dienst «Spotify» hören können – eine Bevorzugung gegenüber Konkurrenten wie «Rdio».

Für die Befürworter bringt nur ein Gesetz die Sicherheit, dass die Anbieter ihre Schlüsselstellung nicht missbrauchen. Die Anbieter hingegen haben Bedenken, dass bei dem rasanten technologischen Wandel ein Gesetz bereits veraltet ist, bevor es überhaupt in Kraft tritt. «Ein Multi-Stakeholder-Ansatz, bei dem sich alle Interessengruppen auf ein Model zum offenen Internetzugang einigen, ist viel flexibler als harte gesetzliche Regulierungen» meint Peter Gruetter, Präsident des Verbandes Telekommunikation. Er ist überzeugt, dass diese Lösung auch die wirtschaftsfreundlichere ist als ein Gesetz.

Die Schweiz geht ihren eigenen Weg

Mit Spannung wurde der Entscheid der amerikanischen Aufsichtsbehörde FCC erwartet. Wenigstens in einem Punkt sind sich nämlich Gegner und Befürworter einer gesetzlich regulierten Netzneutralität hierzulande einig: Der Entscheid der FCC wird auch die Diskussion bei uns beleben – und das, obwohl «die Situation in den USA in keiner Weise mit der in der Schweiz zu vergleichen ist», wie Peter Gruetter meint.

Andreas von Gunten von der Digitalen Gesellschaft, der in der Arbeitsgruppe «Netzneutralität» mitgearbeitet hat, hofft, dass die Gegner im Parlament nach dem FCC-Entscheid ihre Position nochmals überdenken. Seiner Meinung nach sollten sie sich ein Beispiel an den USA nehmen, die trotz urliberaler Haltung die Netzneutralität per Gesetz einführen will.

Solange die Parlamentarier ihre Meinung nicht ändern, wird die Schweiz in der Netzpolitik ihren eigenen Weg gehen und auf eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität verzichten.

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