Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aktuell Die Musikindustrie will YouTube-Converter-Seiten verbieten

Zum ersten Mal reicht der Weltverband der Musikindustrie Klage gegen eine jener Seiten ein, mit denen man Songs auf YouTube bequem in MP3-Dateien umwandeln kann. Die Tage von sogenannten «YouTube-Convertern» und YouTube-Ripper-Seiten scheinen gezählt. Oder doch nicht?

Eigentlich könnte man ja meinen, dass das Bedürfnis, Musik in Form von MP3-Dateien zu «besitzen», vorbei ist. Grosse Streamingdienste haben traditionelle MP3-Downloads abgelöst... oder?

Nun, nicht ganz. Denn laut einer diesen Monat veröffentlichten Studie des Weltverbands der Musikindustrie («IFPI»), haben alleine in diesem Jahr 49% aller jungen Menschen zwischen 16 und 24 Jahren einen Dienst benutzt, mit welchem man Musik, die es eigentlich nur via Stream zu hören gibt, in MP3-Dateien umwandeln kann. Umgangssprachlich sprechen wir hier von «rippen» oder «converten».

Fest steht: Die Musikindustrie findet solche Seiten eher weniger toll. Darum hat die IFPI jetzt zum ersten Mal Klage gegen eine dieser Seiten eingereicht. Am Montag gab die IFPI bekannt, dass sie rechtliche Schritte gegen «youtube-mp3.org» eingeleitet hat. Die IFPI belangt unter anderem, dass die Betreiber der Webseite mittels Werbeanzeigen Millionen verdient haben sollen – während die Künstler gleichzeitig leer ausgingen.

Das sagt die «IFPI Schweiz»:

Die «IFPI Schweiz», der Schweizer Branchenverband der Musiklabels, ist in diesen Rechtsstreit nicht direkt involviert. Selbstverständlich ist die Problematik mit YouTube-Converter-Seiten aber auch in der Schweizer Musikindustrie ein Thema.

«IFPI Schweiz»-Geschäftsführer Lorenz Haas sagt: «Um was es hier geht, sind zwei Aspekte: 1. Ist es überhaupt legal, was diese YouTube-Converter-Seiten da machen und 2. Wo ist das Problem für Musiker und Labels?»

Es ist eher in den seltensten Fällen so, dass diese Dienste wirklich Privatkopien anfertigen.
Autor: Lorenz Haas Geschäftsführer IFPI Schweiz

YouTube-Converter-Seiten verstecken sich oft hinter dem Argument der «Privatkopie», die zumindest in der Schweiz legal ist (hierzulande darf man z.B. ohne Bedenken CDs und Kassettli auf seinen PC kopieren). Laut Haas erzählen diese Seiten damit aber nur die halbe Wahrheit: «Es ist eher in den seltensten Fällen so, dass diese Dienste wirklich Privatkopien anfertigen. In der Realität zeigt sich, dass diese Anbieter solche Dateien meistens vorrätig haben um Rechenleistung zu sparen. Das ist eine klare Rechtsverletzung.»

Und damit nicht genug: Stream-Rip-Seiten gefährden kostenlose Streamingangebote: «Auf diese Weise werden für Konsumenten attraktive Gratisangebote, die werbefinanziert sind, [Anm. der Redaktion: z.B. YouTube oder Soundcloud] untergraben», so Haas weiter.

Das sagt die SUISA:

Das Rechtsverfahren ist auch bei der SUISA, der Schweizer Musik-Urheberrechtsgesellschaft, ein Thema.

«In der Schweiz ist die Situation anders als in den USA», sagt uns Mediensprecher Giorgio Tebaldi. «Streaming-Rip-Seiten waren bei uns bis jetzt kein Thema, weil es hier eine Leerträgervergütung gibt», so Tebaldi weiter.

Mit der Leerträgervergütung zahlen Hersteller und Importeure von Smartphones oder MP3-Player dafür, dass der Konsument private Kopien seiner Musik herstellt. Die Rechteinhaber (Komponisten, Texter etc.) werden auf diesem Weg entschädigt. «Streaming-Rip-Seiten sind keine Speichermedien, sondern im Grunde genommen Aufnahmegeräte», sagt Tebaldi. Und auf Aufnahmegeräte gibt es in der Schweiz noch keine Vergütung.

Nutzer dieser Seiten müssen sich (noch) keine Sorgen machen

Nutzer, die in der Vergangenheit die unter Beschuss geratene Webseite besucht oder benutzt haben, sind laut Betreiber der Webseite vorerst auf der sicheren Seite: «Wir haben zu keinem Zeitpunkt Aufzeichnungen gemacht, wer und wann unsere Seite genutzt hat. Es existieren keine Logs», schreiben die Betreiber von «youtube-mp3.org» in einer Pressemitteilung.

Meistgelesene Artikel