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Ab heute gilt in der Schweiz eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr - doch Menschen mit einer Behinderung etwa sind teilweise davon ausgenommen.
Keystone
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«Wenn jemand keine Maske trägt, hat er oder sie einen guten Grund»

Wer mit dem ÖV unterwegs ist, braucht ab heute eine Maske. Aber: Laut der Verordnung des Bundesrates ist ein Teil der Bevölkerung von der Maskenpflicht ausgenommen - zum Beispiel ein Teil der Menschen mit Behinderung. Beim Dachverband der Behindertenorganisationen fordert man dafür Verständnis.

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