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Alp Q&A Tierhaltung auf der Alp

Gelten das Tierschutzrecht und dessen Haltungsbestimmungen auf der Alp genauso wie im Talbetrieb? – Stefan Lauber, Koordinator des Forschungsprogramms «Alpfutur – Zukunft der Sömmerungsweiden in der Schweiz», liefert die Antwort.

Ja, das Schweizer Tierschutzrecht gilt nicht nur auf dem Ganzjahresbetrieb, sondern auch auf den Sömmerungsbetrieben. Einige wenige Bestimmungen sind jedoch für das Sömmerungsgebiet spezifisch formuliert, um den besonderen Bedingungen auf der Alp Rechnung zu tragen. Dies betrifft z.B. den Witterungsschutz, den Zugang der Tiere zu Wasser und die Häufigkeit der Kontrolle der Tiere.

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