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Fabrikarbeit: Die Zeiten haben sich geändert.
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Sommerserie - «Perlen aus dem SRF Radioarchiv»

Die Redaktion «Doppelpunkt» präsentiert im Sommer Sendungen, die auf Brennpunkte der Geschichte fokussieren.

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Nur noch 12 Stunden Arbeit - Das Glarner Fabrikgesetz von 1864
12 bis 16 Stunden standen sie an Spinn- und Webmaschinen: Frauen, Männer, Kinder. Sechs Tage die Woche, Ferien gab es keine. Bis zur Glarner Landsgemeinde 1864, an der das erste Fabrikgesetz der Schweiz in Kraft trat. Der «Doppelpunkt» über den Arbeiterschutz gestern und heute.

Dem kleinen Kanton gelingt Grosses
Ausgerechnet den Arbeitern des kleinen Bergkantons Glarus gelang es vor 153 Jahren, das erste Fabrikgesetz in der Schweiz durchzubringen. Ein wichtiger Grund war die direkte Demokratie. Die Landsgemeinde ermöglichte es den Arbeitern, ein Gesetz auszuarbeiten und anzunehmen, das die weit verbreitete Kinderarbeit abschaffte und für Männer und Frauen die Arbeitszeit pro Tag auf zwölf Stunden beschränkte.

Fabrikinspektoren sollten ausserdem zusehen, dass die Bedingungen in den Fabriken die Arbeitsnehmenden nicht krank machten. Das Glarner Fabrikgesetz diente als Grundlage für das eidgenössische Fabrikgesetz, welches 13 Jahre später in Kraft Trat.

50 Jahre Arbeitsgesetz
Das neue bis heute gültige Arbeitsgesetz folgte dem Glarner 100 Jahre später, nämlich 2014. Heute steht in der Schweiz niemand mehr 15 Stunden lang an der Maschine. Die physische Gesundheit der Arbeitsnehmenden ist gut geschützt. Doch der Schein trügt. Auch heute werden Menschen aufgrund der herrschenden Arbeitsbedingungen krank, hohe Arbeitsbelastung und Dauerstress zehren an den Kräften der Arbeitsnehmenden.

«Doppelpunkt»-Sommerserie «Perlen aus dem SRF Radioarchiv»

Wiederholung einer Sendung vom 11. November 2014.

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