Die Schweiz darf eine afghanische Familie nur nach Italien zurückschicken, wenn garantiert ist, dass sie anständig untergebracht wird, entschied der Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg. Über die Folgen des Urteils für die Schweiz und Reaktionen in Italien.
Unzumutbare Flüchtlingspolitk
Die Schweiz darf eine afghanische Familie nur nach Italien zurückschicken, wenn garantiert ist, dass sie anständig untergebracht wird, entschied der Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg. Das Urteil hat Folgen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen