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Biber ganz privat: Bilder aus der Videofalle
Aus Einstein vom 24.01.2013.
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Einstein Online Biber breiten sich ungebremst aus

Seit Jahrzehnten ist der Biber in der Schweiz geschützt. Richtet er aber zu grosse Schäden an, darf er in bestimmten Fällen geschossen werden. «Einstein» sprach mit Christof Angst, Biologe und Biberexperte aus Bern, über Sinn und Zweck der revidierten Jagdverordnung.

«Einstein»: Herr Angst, wie leben Biber in der Stadt, wo ja alles verbaut ist?

Christof Angst: In der Stadt braucht der Biber wegen Nahrungsmangel einen grösseren Flussabschnitt, als auf dem Land – bis zu drei Kilometer. Notfalls siedelt er auch in der Kanalisation. Biber leben immer in Familien. Irgendwo untertags bauen sie eine Höhle vom Wasser in die Uferböschung hinein. Das ist problematisch, weil alles verbaut ist.

Biberexperte Christoph Angst an der Aare in Bern.
Legende: Christof Angst: Biologe und Experte der Biberfachstelle Neuenburg SRF

Seit dem Sommer ist die revidierte Jagdverordnung in Kraft, was heisst das für den Biber?

Neu ist, dass der Biberbestand reguliert werden kann, um Infrastrukturschäden abzuwenden. Die meisten Erdhölen der Biber befinden sich direkt in den ersten drei bis fünf Metern der Uferböschung. Bei natürlichen Gewässern merken wir oft gar nicht, dass ein Biber an der Böschung lebt. Doch wir haben unsere Gewässer im Mittelland in den letzten Jahrzehnten sehr verändert, bauen Wege direkt an der Böschungskante. Dann entsteht solch ein Biberbau natürlich direkt unter einem Weg. Wenn man dort mit schweren Maschinen oder dem Auto durchfährt, ist die Einsturzgefahr gross. Um grossen Schaden abzuwenden, darf der Biber geschossen werden.

Man darf also den Biber wieder schiessen, obwohl er geschützt ist?

Der Biber ist bundesrechtlich geschützt, weshalb auch der Bund dafür Sorge trägt, dass Schäden in einem gewissen Rahmen bleiben. Bereits 1986 wurde vorgesehen, dass geschützte Arten – dazu gehören auch Luchs, Wolf und Bär – in Ausnahmefällen geschossen werden dürfen.

Das besondere beim Biber ist, dass er die einzige Art ist, die Schäden an der Infrastruktur anrichten kann. Bei diesen Infrastrukturschäden kann man nun eingreifen. Bisher durfte man das Tier nur bei land- und forstwirtschaftlichen Schäden schiessen, also wenn der Biber Rüben frisst oder Mais.

Gesetzt also den Fall so eine Strasse stürzt wirklich ein, wird dieser Biber dann geschossen?

Nein. Das oberste Prinzip ist immer «Prävention vor Intervention.» Solange die Biber wenig Platz zum Leben haben, bringt es nichts, ein Tier zu schiessen. Da kommt sofort das nächste, das am gleichen Ort gräbt, staut und Bäume fällt. Das Problem ist ja nicht der Biber, sondern es sind die unnatürlichen Gewässer.

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