Firmen mit Bundesaufträgen halten sich nicht an Lohngleichheit
Wer vom Bund einen Auftrag erhält, muss schriftlich bestätigen, dass er Männern und Frauen gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlt. Kontrollen zeigen: Der Grundsatz wird nicht eingehalten.Weiteres Thema: Die UBS muss in Frankreich mit einer Klage rechnen - wegen Beihilfe zum Steuerbetrug.
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