Zum Inhalt springen

Header

Audio
Auto-Tagfahrlicht und Nebelleuchten: Beide bergen Risiken
Aus Espresso vom 15.12.2016. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 1 Minute 18 Sekunden.
Inhalt

Umwelt und Verkehr Auto-Tagfahrlicht und Nebelleuchten: Beide bergen Risiken

Es ist zu dieser Jahreszeit häufiger zu beobachten: Autos, die auch bei Nebel nur mit dem Tagfahrlicht fahren. Viele Lenker sind sich offenbar nicht bewusst, dass die Rückleuchten nicht brennen; und sie damit gefährlich unterwegs sind. Auch eingeschaltete Nebelleuchten können zur Gefahr werden.

«Ich beobachte zu dieser Jahreszeit häufig Autos, die in Tunnels oder im Nebel ohne eingeschaltete Rücklichter fahren», sagt Pascal Berchtold, Leiter Technik und Wirtschaft beim TCS. Bei schlechter Sicht sei das ein Sicherheitsrisiko. «Im Nebel sind die Fahrzeuge so deutlich schlechter erkennbar. Es drohen Auffahrunfälle», so der TCS-Experte.

Tagfahrlicht wiegt in falscher Sicherheit

Schuld daran dürfte ausgerechnet das sogenannte Tagfahrlicht sein. Immer mehr Autos sind mit den weissen LED-Lampen ausgerüstet. In der Regel brennen die Tagfahrlichter aber nur vorne. «Viele Autofahrer sind sich dessen wohl nicht bewusst», vermutet Pascal Berchtold. Da werde bei Nebel nicht daran gedacht, die Abblendlichter einzuschalten.

Das wäre jedoch Pflicht. Das Abblendlicht muss laut Gesetz bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei Nebel oder Regen. Wer da nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs ist, kann mit 40 Franken gebüsst werden.

Haftung bei Auffahrunfall nicht ausgeschlossen

Audio
Auto-Tagfahrlicht: Risiko bei Nebel
aus Espresso vom 18.01.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 18 Sekunden.

Kommt es bei Nebel zu einem Auffahrunfall, könnte so auch der Lenker des Vorderautos haftbar gemacht werden. «Grundsätzlich können Lenker eines Fahrzeugs bei einem Auffahrunfall immer dann haften – zumindest teilweise –, wenn sie das Abblendlicht nicht eingeschaltet haben, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben gewesen wäre», sagt dazu die Axa Winterthur gegenüber «Espresso». Den Einzelfall müsste aber ein Gericht entscheiden.

Andere Versicherer und auch das Bundesamt für Strassen (Astra) sehen das ähnlich. «Es kann durchaus sein, dass der vordere Lenker ohne Licht eine gewisse Mitschuld trägt», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach Astra. Doch auch in diesem Fall dürfte die Hauptschuld in der Regel beim auffahrenden Autolenker liegen: «Denn man muss immer so fahren, dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann, auch bei Nebel.»

Tipp:

Immer mit eingeschaltetem Abblendlicht

«Ich fahre grundsätzlich immer mit eingeschaltetem Abblendlicht», sagt Pascal Berchtold vom TCS. «So bin ich auf der sicheren Seite. Auch rechtlich.» Bei Autos, welche das Licht beim Ausschalten der Zündung nicht ausschalten, muss man aber daran denken, die Lichter zu löschen. Sonst macht die Batterie schlapp.

Gewisse Automodelle Modelle bieten auch die Möglichkeit, das Tagfahrlicht so zu programmieren, dass auch die Rücklichter brennen. Bei Nebel genügt aber auch das nicht.

Wann soll die Nebelleuchte eingeschaltet werden?

Im Artikel 32 der Verkehrsregelverordnung (VRV) steht: «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist.»
Ist dies nicht der Fall, müssen die Nebelleuchten aus bleiben. Denn sonst besteht die Gefahr, dass sie mit den Bremslichtern verwechselt werden. Zudem irritieren die grellen Leuchten bei normalen Bedingungen den nachfolgenden Fahrer.
Wer vergisst, nach der Nebelwand die Leuchten wieder auszuschalten, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen - wegen missbräulicher Verwendung von Nebellichtern.

Meistgelesene Artikel