Zwei «Espresso»-Hörerinnen freuten sich auf einen gemütlichen Abend in einem trendigen Restaurant. Doch sie wurden enttäuscht. Nur wenige Augenblicke nach dem letzten Bissen räumte die Serviceangestellte die Teller hastig weg und bat die beiden Frauen, den Tisch so rasch als möglich für andere Gäste freizugeben.
«Wir hatten noch nicht einmal ausgetrunken», schildert Nicole Müller aus Döttigen (AG) dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. «Offenbar sind wir auch nicht die Einzigen, die man rausgeschmissen hat». Im Internet hat Nicole Müller weitere Reklamationen gefunden. Um bei einem anderen Mal gewappnet zu sein, möchte sie jetzt wissen: «Muss man sich so etwas wirklich gefallen lassen?».
Auch im Restaurant gelten rechtliche Regeln
Wer wie «Espresso»-Hörerin Nicole Müller in ein Restaurant einkehrt, schliesst mit dem Wirt rechtlich gesehen einen so genannten Bewirtungsvertrag ab. Darin verpflichtet sich der Wirt, den Gast gemäss einem Angebot zu bedienen und ihm dazu neben Getränken und Speisen auch eine Sitzgelegenheit, einen Tisch, Teller, Besteck und Gläser zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist auf der anderen Seite verpflichtet, die Rechnung für seine Konsumation zu bezahlen.
Bei Ärger geht der «Schlumi» aufs Haus
Zeitliche Beschränkungen, wie lange ein Gast nach dem Essen oder bei einem Getränk sitzen bleiben darf, gibt es nicht. Massgebend sind einzig die Öffnungszeiten des Lokals.
Will nun ein Wirt seinen Gästen beispielsweise während Stosszeiten einen Tisch nur für eine beschränkte Zeit zur Verfügung stellen, so müsste er sie beim Vertragsschluss – bei der Reservierung oder spätestens bei der Bestellung – ausdrücklich darauf hinweisen. Unterlässt ein Wirt diesen Hinweis, kann er seine Gäste später nicht einfach vor die Tür setzen. Tut er es trotzdem, verletzt er seine Pflichten aus dem Bewirtungsvertrag und wird schadenersatzpflichtig. Konkret: Gäste könnten in diesem Fall eine Preisermässigung verlangen oder der Wirt müsste ihnen den «Schlummertrunk» in einem anderen Lokal spendieren. In der Praxis wird kaum je ein Gast diese Rechte auf dem Rechtsweg einfordern. Sie zu kennen, ist aber dennoch gut.
Also: Bei grossem Gästeandrang darf ein Wirt also keine Gäste vor die Tür setzen. Er müsste die neuen Gäste vertrösten. Einen «Rausschmiss» nach dem letzten Bissen muss man sich nirgendwo gefallen lassen.