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Eine Vollmacht regelt Auskunftspraxis bei der Krankenkasse
Aus Espresso vom 21.05.2019. Bild: Colourbox
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Krankenversicherung Eine Vollmacht regelt Auskunftspraxis bei der Krankenkasse

Um im Notfall Probleme mit der Krankenkasse zu verhindern, empfiehlt der Patientenschutz eine Vollmacht für Angehörige.

Der Ärger ist gross, wenn bei einem Notfall Angehörige von einem Opfer bei der Krankenkasse aus Datenschutzgründen keine Auskunft erhalten und deshalb handlungsunfähig sind. Um in solchen Fällen den Kontakt mit der Krankenversicherung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Angehörigen oder den Lebenspartner mit einer Vollmacht auszustatten. Vorlagen dazu bieten viele Krankenkassen direkt im Internet an.

Nur wenige Daten sind so sensibel, wie persönliche Informationen zum Gesundheitszustand und Vertragsinhalte bei der Krankenkasse. Um zu verhindern, dass Unbefugte an persönliche Daten kommen, verweigern Versicherer immer öfter Auskünfte sogar an nahe Verwandte. «Recht so», sagt dazu der beratende Arzt der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz, Daniel Tapernoux. Er begrüsst die Zurückhaltung der Krankenversicherer und betont, dass Datenschutz auch im Gesundheitsbereich immer wichtiger werde.

«Inhalt einer Vollmacht gut überdenken»

Wer nicht dazu in der Lage ist, die Krankenversicherungs-Angelegenheiten selbst zu erledigen oder einen Lebenspartner damit beauftragen möchte, kann einer Vertrauensperson eine Vollmacht ausstellen. Damit ist auch für den Fall vorgesorgt, dass bei einem Unfall oder akuter Krankheit der Kontakt mit der Versicherung nicht abreisst. Daniel Tapernoux empfiehlt gegenüber der Sendung «Espresso» von Radio SRF 1 keine generelle Vollmacht, sondern konkrete und gut überdachte Vollmachten auszustellen und diese bei Bedarf wieder zu ändern.

Mit einer Vollmacht kann unter anderem das Einholen von Auskünften, der Empfang von Versicherungskorrespondenz, die Änderung von Zahlungsverbindungen oder auch das Vornehmen von Versicherungsänderungen erlaubt werden. Zudem können auch Leistungszahlungen und Prämienrückerstattungen zugunsten der Zahlungsverbindung eines Zahlungsbevollmächtigten veranlasst werden. Vorlagen dazu stellen die Krankenkassen im Netz bereit.

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