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Dreister Stoffhändler beklaut Künstlerin: Streit ums Design
Aus Kassensturz vom 24.10.2017.
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Nach «Kassensturz»-Beitrag Endlich: Stoffhändler zahlt Schadenersatz an beklaute Künstlerin

Nachdem «Kassensturz» über den Design-Klau eines Stoffhändlers berichtet hatte, versprach dieser, der übervorteilten Künstlerin eine Entschädigung zu bezahlen. Es brauchte eine Weile, doch nun ist das Geld überwiesen. Die Scherenschnitt-Künstlerin aus dem Toggenburg freuts.

Die frohe Botschaft kam für Scherenschnitt-Künstlerin Jolanda Brändle kurz vor Weihnachten. Der Stoffhändler Novitex Fashion AG aus Zofingen, mit dem sie Monate lang im Clinch lag, lenkte nach dem Bericht von «Kassensturz» ein.

Jolanda Brändle machte mit Hilfe des Rechtsexperten aus dem «Kassensturz»-Beitrag Druck. Der Stoffhändler musste darauf den Stoff mit dem Design von Jolanda Brändle aus dem Sortiment nehmen und die bereits verkauften Stoffe zurückziehen. Zudem musste er Jolanda Brändle einen Schadenersatz von mehreren Tausend Franken bezahlen.

Klare Urheberrechtsverletzung

Im Oktober zeigte «Kassensturz» die Geschichte der Toggenburger Künstlerin, die plötzlich ihr Scherenschnitt-Motiv im Sortiment eines Schweizer Stoffhändlers fand. Dieser behauptete, da das Design aus dem Internet kopiert und leicht verändert sei, gehöre das Motiv jetzt ihm. Experten waren sich im «Kassensturz» jedoch einig: Die Urheberrechte der Künstlerin wurden verletzt.

Erst nachdem sich das SRF-Konsumentenmagazin eingeschaltet hatte, wollte der Design-Dieb sich überhaupt auf eine Einigungs-Verhandlung mit der Scherenschnitt-Künstlerin einlassen. Dass er nun ihren Forderungen nachgekommen sei, erklärt sich Jolanda Brändle damit, dass er wohl einer Gerichtsverhandlung aus dem Weg gehen wollte. Diese hätte er mit grosser Wahrscheinlichkeit verloren.

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