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«Erb-Serie» Teil 1: Kann man Schulden erben?
Aus Espresso vom 12.08.2013. Bild: colourbox
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Serien «Erb-Serie» Teil 1: Kann man Schulden erben?

In einer Serie rund ums Erben beantwortet «Espresso» Fragen zum Nachlass. Fall 1: Können Nachkommen Schulden erben?

Der Fall:

«Vater Erb ist tot. Statt einem Vermögen hinterlässt er seinen Kindern Christian, Denise und Marianne Schulden! Müssen diese Vaters Schulden übernehmen?»

Das sagt der Experte:

«Nein man muss keine Schulden erben. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Innerhalb von drei Monaten können die Erben von diesem Recht Gebrauch machen.»

(Benno Studer, Fachanwalt für Erbrecht und Buchautor «Testament Erbschaft»)

Weitere Tipps des Experten

Folgen eines ausgeschlagenen Erbes: Wird ein Erbe ausgeschlagen, ist dies wie ein Konkurs zu Lebzeiten. Es gibt eine konkursamtliche Liquidation. Die Gläubiger erhalten einen Verlustschein. Sollte nach Begleichung der Schulden doch noch ein Überschuss bleiben, so wird dieser an die Erben verteilt.

Regeln, wenn das Erbe ausgeschlagen wird: Wer ein Erbe ausschlägt, darf sich in den Nachlass nicht einmischen. Ein klassisches Beispiel: Die Erben verkaufen das Auto des Verstorbenen zu einem günstigen Preis und verteilen den Erlös. In diesem Fall können sie das Erbe nicht mehr ausschlagen. Sie haben es angetreten, weil sie sich in den Nachlass eingemischt haben.

Serie «Erben»

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In einer Serie beantwortet «Espresso» Fragen zum Nachlass. Zum Dossier

Abklärungen bevor das Erbe ausgeschlagen wird: Erben, die herausfinden wollen, ob ein Verstorbener verschuldet war, haben die Möglichkeit eines Rechnungsrufs. Das bedeutet: Wer Geld zugute hat, muss seine Forderung geltend machen. Innerhalb eines Monats können die Erben bei den Behörden beantragen, dass ein Rechnungsruf publiziert wird. In einem öffentlichen Inventar werden alle Forderungen aufgenommen. Dieses Inventar erlaubt es dann festzustellen, ob man ein Erbe besser ausschlagen oder annehmen sollte. Bei Annahme haften die Erben nur für diejenigen Schulden, welche im Inventar verzeichnet sind.

Was geschieht mit Erinnerungsstücken? Bei Erinnerungsstücken sind die Konkursämter relativ flexibel. Fotoalben haben beispielsweise keinen kommerziellen, sondern vor allem einen ideellen Wert. Sie werden deshalb den Familienangehörigen überlassen. Die Erben sollten sich aber auf jeden Fall mit dem Konkursamt in Verbindung setzen und die Erinnerungsstücke nicht einfach an sich reissen. Ansonsten könnte es heissen, die Erben hätten sich in die Erbschaft eingemischt und dieses deshalb doch angetreten.

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