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Fahrtauglichkeits-Prüfung für Senioren: Antworten auf ihre Fragen
Aus Espresso vom 23.11.2017. Bild: Keystone
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Autofahren im Alter Fahrtauglichkeits-Prüfung für Senioren: Ihre Fragen

Ab 70 Jahren – in Zukunft ab 75 – muss jeder und jede alle zwei Jahre zum Arzt, um die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen. Doch was darf der Arzt alles testen? Welche Auflagen darf er machen? Und wo kann man sich bei Unstimmigkeiten wehren? Hörerinnen und Hörer fragten, «Espresso» gibt Antwort.

Wie viel darf ein Fahrtauglichkeits-Test beim Arzt kosten? Und: Gibt es gesetzliche Vorgaben?

Nein, gesetzliche Vorgaben gibt es keine. Jeder Arzt kann selber entscheiden, was er dafür verlangt. Die Empfehlung der Verkehrsmediziner lautet aber, dass ein Fahrtauglichkeits-Test zwischen 120 und 150 Franken kostet.

Gibt es Vorgaben bezüglich Inhalt?

Die Strassenverkehrsämter haben eine Liste mit Kriterien publiziert, die für die Fahrtauglichkeit erfüllt sein müssen. Diese Kriterien gelten schweizweit. Da ist beispielsweise festgelegt, wie scharf jemand noch sehen muss und dass keine psychische Störung mit Beeinträchtigung der Orientierung und Reaktionsfähigkeit vorliegen darf. Ein Ausschlusskriterium sind auch Hirnleistungsstörungen wie zum Beispiel Demenz.

Auch Zuckerkrankheit oder anderen Stoffwechselkrankheiten müssen genauer angeschaut werden. Zudem darf keine Gleichgewichtsstörung vorliegen. Welche Untersuchungen der Arzt konkret durchführt, um diese Kriterien abzufragen, ist allerdings nicht geregelt.

Spielt es eine Rolle, ob der Test von meinem Hausarzt oder einem fremden Arzt gemacht wird?

An sich nicht. Der Vorteil des Hausarztes: Dieser kennt mich und meine gesundheitliche Verfassung. Ein fremder Arzt muss unter Umständen etwas genauer nachfragen und eventuell auch den einen oder anderen Test mehr machen. Sollte man aber den Eindruck haben, der Arzt mache Untersuchungen, die nicht in Zusammenhang mit der Fahrtauglichkeit stehen, sollte man unbedingt kritisch zurückfragen: Braucht es das wirklich?

Ein konkreter Fall: Eine Ärztin verlangte von einer Seniorin, dass sie alle sechs Monate zur Kontrolle des Blutdrucks kommt. Sie liess das sogar auf dem Fahrausweis vermerken. Macht das Sinn?

Nein, meint Philippe Luchsinger, Präsident des Verbands für Haus- und Kinderärzte. Abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen spiele der Blutdruck für die Fahrfähigkeit keine Rolle.

Wie kann ich mich gegen einen fragwürdigen Entscheid des Arztes wehren?

Zuallererst sollte man direkt mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen und nach den Gründen fragen. Erhält man keine befriedigende Antwort, kann man sich an die Ombudsstelle der kantonalen Ärztegesellschaft wenden. Diese überprüft, ob das Vorgehen des Arztes korrekt war – notabene gratis. Sollte auch das nichts bringen, kann man sich in letzter Instanz direkt ans kantonale Strassenverkehrsamt wenden und den ärztlichen Test wiederholen. Das ist allerdings relativ teuer.

Ein zweiter Fall: Ein Senior besteht den Fahrtauglichkeits-Test beim Arzt nicht. Ein freiwilliger Fahrtest beim Fahrlehrer absolviert er aber problemlos. Trotzdem zählt nur die Einschätzung des Arztes. Weshalb?

Die Einschätzung des Arztes bringe mehr ans Licht als eine Testfahrt beim Fahrlehrer, erklärt Philippe Luchsinger, Präsident des Verbands für Haus- und Kinderärzte. Menschen mit einer beginnenden Demenz beispielsweise könnten alltägliche Situationen im Strassenverkehr problemlos bewältigen. In ausserordentlichen, brenzligen Situationen werde es aber gefährlich. Denn genau in solchen Situationen reagiere ein Mensch mit beginnender Demenz häufig falsch. «Und das merkt der Fahrlehrer nicht, der Arzt aber unter Umständen schon», so Philippe Luchsinger.

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