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Hagel-Drive-In: Kein Zwang für Versicherte

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Hagel-Drive-In: Kein Zwang für Versicherte

Laufzeit 9 Minuten 12 Sekunden. , Oliver Fueter

Immer mehr Versicherung bieten Autofahrer bei Hagelschäden in ein sogenanntes Drive-in auf. Dies erlaubt den Versicherern die Fälle effizient und kostensparend zu bearbeiten. Ohne entsprechende Vertragsklausel kann man jedoch nicht zur Fahrt ins Drive-in gezwungen werden.

Auf jeden Fall müssen Versicherte den Hagelschaden ihrer Versicherung melden. Erfasst werden kann er jedoch auch in einer Carrosserie-Werkstatt. Diese nimmt dann Kontakt mit der Versicherung auf, welche die Reparatur entweder absegnet oder noch einen eigenen Experten vorbei schickt.

Ein Millionengeschäft
Bei Hagelschäden an Autos geht es jedes Jahr um 3-stellige Millionenbeträge und Tausende von Reparaturen und Auszahlungen. Kein Wunder wollen sich viele Carrosserie-Betriebe ein Stück von diesem Kuchen abschneiden. Die Versicherungen dagegen versuchen, ihre Kosten so tief wie möglich zu halten.

Dies machen sie unter anderem mittels Drive-in in denen sie die Schadenfälle gebündelt begutachten. Sie müssen so nicht den Kunden nachreisen. Im Drive-in können die Versicherungen den Schaden mit eigenen Instrumenten schätzen. Oft bieten sie auch gleich Reparaturmöglichkeiten in Partnerbetrieben an.

Streit um Kalkulations-Tabellen
Zwischen einem Teil der Carrosserie-Branche und der Versicherungen brodelt zur Zeit ein Konflikt um die Kalkulations-Tabellen, mit denen Hagelschäden erfasst werden. Schadensexperten und Versicherung haben im Sommer ein neues Kalkulationsinstrument lanciert. Die aus der Carrosserie-Branche entstandene IG Schaden Schweiz erachtet diese Werte als realitätsfremd und konterte mit einem eigenen Kalkulationsinstrument.

Für Versicherte spielt es letztlich keine Rolle, zu welchem Tarif ihr Auto repariert wird. Der Schaden ist durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt. Schätzen Versicherungs-Experten und Carrosserie-Werkstatt den Schaden unterschiedlich ein, regeln sie diese Differenz in der Regel ohne den Kunden einzubeziehen.

Auszahlen statt reparieren
Ein Versicherter muss einen Hagelschaden am Auto nicht reparieren lassen. Er kann sich den Schaden auch auszahlen lassen. Dabei erhält er die geschätzten Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer und bei vielen Versicherungen nochmals rund 10 Prozent.

Übersteigt der Schaden den Restwert des Fahrzeugs wird er sowieso ausbezahlt. Dies kann zu Konflikten zwischen Versicherungen und Versicherten führen, welche mit der Schätzung nicht einverstanden sind.

Auf jeden Fall reparieren lassen sollte man einen Hagelschaden an einem geleasten Auto. Bei Rückgabe des Fahrzeugs kann die Garage die Reparatur nämlich auch nachträglich noch verlangen.

 

 

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