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«Hier muss doch jemand etwas unternehmen!»

Aufgrund des Beitrags zur Telekomfirma «Primacall» und anderer sogenannter  «Preselecter» haben sich «Espresso»-Hörerinnen und Hörer gemeldet, weshalb denn «niemand» gegen solche Geschäftspraktiken vorgeht.

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Nach dem «Espresso»-Bericht von Donnerstag, haben sich Hörerinnen und Hörer mit weiteren Beispielen über lusche Geschäftspraktiken der Firma «Primacall» gemeldet.

Nebst haarsträubenden Schilderungen, wie ahnungslosen Kunden Telekommunikations-Verträge angedreht werden, fasst die Äusserung von Espresso-Hörerin Béatrice Sardi die Stimmung zusammen: «Hier muss doch jemand etwas unternehmen!»

Wie auch andere sogenannter Preselect-Firmen, geben Mitarbeiter von «Primacall» an der Haustüre oftmals an, sie seien von der Swisscom oder Cablecom und sie würden eine Umfrage machen. Mit einer Unterschrift würde man für ihren Chef bestätigen, dass diese Umfrage auch wirklich durchgeführt wurde. In Tat und Wahrheit unterschreiben die Opfer aber einen Vertrag mit der entsprechenden Preselect-Firma.

Nur schwer sanktionierbar
Beim Bund ist das Problem bekannt, den Riegel schieben kann aber selbst die Aufsichtsbehörde nur schwer, dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind ein Stück weit die Hände gebunden. Wenn ein Verkäufer einer Telekommunikationsfirma jemandem an der Haustüre einen Vertrag andreht, dann ist das Bakom nicht zuständig. «Uns fehlen da die rechtlichen Grundlagen», sagt Bakom-Sprecherin Deborah Murith. Helfen kann das Bakom nur, wenn ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde und der Kunde das Gespräch als Beweismittel braucht, dass er reingelegt wurde. In diesem Fall kann das Bakom eine Firma zwingen, das Gespräch auszuhändigen.

Steter Tropfen höhlt den Stein
Mehr unternehmen kann in solchen Problemfällen der Ombudsmann der Telekommunikationsbranche. Oliver Sidler versucht, in Streitfällen zu vermitteln. Und er entscheidet, ob ein Vertrag rechtens ist. Werden sich die Telekommunikationsfirma und der Kunde nicht einig, dann müssen sie vor Gericht. So oder so ist der Ombudsmann der Meinung, dass jemand sich melden soll, wenn er hinter's Licht geführt wurde. Eine Firma bekommt für alles, was der Ombudsmann klären muss, eine Rechnung. Und Sidler ist überzeugt: «Wenn sich genug anhäuft, dann überlegt sich eine solche Firma, ob sie ihre Geschäftspraktiken nicht ändern soll.» Ganz nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein.

Einzelne Beiträge

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«Hier muss doch jemand etwas unternehmen!»

Laufzeit 4 Minuten 35 Sekunden. , Muriel Jeisy

Nach dem «Espresso»-Bericht von Donnerstag, haben sich Hörerinnen und Hörer mit weiteren Beispielen über lusche Geschäftspraktiken der Firma «Primacall» gemeldet.

Nebst haarsträubenden Schilderungen, wie ahnungslosen Kunden Telekommunikations-Verträge angedreht werden, fasst die Äusserung von Espresso-Hörerin Béatrice Sardi die Stimmung zusammen: «Hier muss doch jemand etwas unternehmen!»

Wie auch andere sogenannter Preselect-Firmen, geben Mitarbeiter von «Primacall» an der Haustüre oftmals an, sie seien von der Swisscom oder Cablecom und sie würden eine Umfrage machen. Mit einer Unterschrift würde man für ihren Chef bestätigen, dass diese Umfrage auch wirklich durchgeführt wurde. In Tat und Wahrheit unterschreiben die Opfer aber einen Vertrag mit der entsprechenden Preselect-Firma.

Nur schwer sanktionierbar
Beim Bund ist das Problem bekannt, den Riegel schieben kann aber selbst die Aufsichtsbehörde nur schwer, dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind ein Stück weit die Hände gebunden. Wenn ein Verkäufer einer Telekommunikationsfirma jemandem an der Haustüre einen Vertrag andreht, dann ist das Bakom nicht zuständig. «Uns fehlen da die rechtlichen Grundlagen», sagt Bakom-Sprecherin Deborah Murith. Helfen kann das Bakom nur, wenn ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde und der Kunde das Gespräch als Beweismittel braucht, dass er reingelegt wurde. In diesem Fall kann das Bakom eine Firma zwingen, das Gespräch auszuhändigen.

Steter Tropfen höhlt den Stein
Mehr unternehmen kann in solchen Problemfällen der Ombudsmann der Telekommunikationsbranche. Oliver Sidler versucht, in Streitfällen zu vermitteln. Und er entscheidet, ob ein Vertrag rechtens ist. Werden sich die Telekommunikationsfirma und der Kunde nicht einig, dann müssen sie vor Gericht. So oder so ist der Ombudsmann der Meinung, dass jemand sich melden soll, wenn er hinter's Licht geführt wurde. Eine Firma bekommt für alles, was der Ombudsmann klären muss, eine Rechnung. Und Sidler ist überzeugt: «Wenn sich genug anhäuft, dann überlegt sich eine solche Firma, ob sie ihre Geschäftspraktiken nicht ändern soll.» Ganz nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein.

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Wenn die Arztrechnung zu hoch scheint

Laufzeit 5 Minuten 5 Sekunden. , Oliver Fueter

«Hoppla, so teuer?», fragt sich wohl manch ein Patient, wenn er die Arztrechnung aus dem Couvert zieht. Ob die Rechnung zu hoch ist, lässt sich von Laien jedoch nur schwer überprüfen. Laut «Santésuisse», dem Dachverband der Krankenkassen, können Patienten zumindest das Datum der Behandlung, die Behandlungsdauer und die verschriebenen Medikamente kontrollieren. Weiter, ob die verrechnete Untersuchung auch wirklich durchgeführt wurde und, ob ein verrechneter Notfalltarif auch wirklich berechtigt ist.

Bestehen Zweifel an der Arztrechnung, empfiehlt «Santésuisse»-Sprecherin Anne Durrer als erstes, den Arzt zu kontaktieren. Ist ein Patient mit der Antwort des Arztes unzufrieden, kann er sich an seine Krankenkasse wenden. Dies passiert laut Anne Durrer jedoch nur selten, auch wenn es eigentlich das Sinnvollste wäre. Spezialisten der Krankenkasse oder ein Vertrauensarzt kann dann überprüfen, ob die Rechnung wirklich stimmt oder nicht.

Mit einem Computerprogramm kontrollieren die Krankenkassen auch automatisch, ob Angaben auf Arztrechnungen widersprüchlich sind. Ein Teil der Rechnungen wird als Stichprobe auch detailliert kontrolliert. Ein weiteres Kontrollinstrument sind Wirtschaftlichkeitskontrollen des Krankenkassenverbandes «Santésuisse». Verrechnet ein Arzt viel mehr als der Durchschnitt seiner vergleichbaren Kollegen, muss er dies gegenüber dem Verband rechtfertigen.

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«Wearable Devices»: Computer-Geräte am Körper

Laufzeit 5 Minuten 24 Sekunden. , Jürg Tschirren
«Tragbare Geräte» ist ein Begriff, der in Zukunft eine ganz neue Bedeutung erlangen könnte. Dann, wenn sich Elektronik mit Kleidung und Accessoires vermengt.

«Wearable» oder bloss «portable»? Die Deutsche Sprache macht da keine Unterscheidung und übersetzt beide englischen Wörter mit «tragbar». Dabei spielt es schon eine Rolle, ob ein Gerät bloss handlich genug ist, dass wir es mit uns herumtragen können (portable), oder ob wir es tatsächlich an uns tragen, wie eine Uhr, eine Brille oder ein Kleidungsstück (wearable).

Dank fortschreitender Miniaturisierung und immer sparsamerem Betrieb von Elektronik dringen letztere - also intelligente Accessoires, die wir wie Kleidung an uns tragen - immer mehr in unseren Alltag vor.

Die Armbanduhr als Handy-Verlängerung
Möglich machen das die Smartphones: Sie sind nicht nur das Gerät, das wir ständig bei uns tragen, dank ihrem Siegeszug werden heute auch Sensoren und Akkus in Masse produziert -beides wichtige Bestandteile tragbarer Geräte, die vor wenigen Jahren noch zu teuer, gross und schwer für den Massenmarkt waren.

Smartphones halten auch eine Fülle an Informationen bereit. Intelligente Uhren sollen künftig dafür sorgen, dass wir für diese Informationen das Handy nicht ständig aus der Hosentasche fischen müssen. Per Bluetooth zeigt zum Beispiel die Pebble-Watch Anrufer-Informationen, Erinnerungen und nebenbei auch die Uhrzeit auf dem Ziffernblatt an. Die Daten liefert alle das Handy in der Hosentasche.

Google und die ETH Zürich forschen
Eine intelligente Brille mit dem Namen «Project Glass» wird derzeit in den Google Labors entwickelt. Das Prestige-Projekt zeigt auf, was ein solches Gerät künftig leisten könnte: Zum Beispiel Informationen aus dem Internet in der realen Welt einblenden, oder Bilder aus der realen Welt zurück ins Internet schicken.

Die ETH Zürich betreibt unter den Namen «Wearlab» ebenfalls ein Labor für Elektronik, die in Körpernähe getragen wird. Für ganz unterschiedliche Zwecke: Zum Beispiel Sensoren im Anzug eines Sportlers, die dessen Körpersignale aufzeichnen und zur weiteren Auswertung weitergeben. So können etwa Verletzungen verhindert werden, wenn das «Wearable Device» früh genug vor Übermüdung warnt.

Die Sensoren-Geige
Das lässt sich auch in der Musik nutzen. Hier trägt zwar die Geige die Sensoren, doch das Prinzip ist dasselbe: Sensoren am Instrument messen ständig die Körperhaltung des Musikers und zeigen, wann das Üben der Erschöpfung wegen keinen Sinn mehr macht.

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