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Hustensirup mit Codein: Was gilt nun ab Januar?
Aus Espresso vom 28.11.2018. Bild: SRF
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Medikamenten-Missbrauch Hustensirup mit Codein: Was gilt nun ab Januar?

Mit dem revidierten Heilmittelgesetz gibt es Hustensirup mit Codein nur mit Beratung und Dokumentation in Apotheken.

«Es kann nicht sein, dass jemand mit hohem Fieber und Husten im Bett liegt und persönlich in der Apotheke vorbeikommen muss für den Hustensaft mit Codein», stellt Fabian Vaucher als oberster Apotheker der Schweiz fest.

Der Präsident des Schweizer Apothekerverbands PharmaSuisse fordert eine pragmatische Lösung. «Es muss doch möglich sein, dass jemand in einer solchen Situation seine Partnerin oder einen Kollegen in die Apotheke schicken kann.»

Zumindest dann, wenn vom Patienten in dessen Stamm-Apotheke bereits ein Patientendossier existiere. Geht es aber streng nach der Verordnung, ist genau das eben nicht möglich. Es braucht die persönliche Anwesenheit des Patienten.

Apothekerverband verlangt Präzisierung in der Verordnung

Fabian Vaucher verlangt deshalb, dass in der laufenden Session das Thema im Parlament noch einmal auf den Tisch komme und die Verordnung entsprechend geändert werde: «Wir laufen sonst Gefahr, dass es in den 26 Kantonen 26 verschiedene Anwendungen des Gesetzes geben wird. Das wollen wir verhindern.»

Für ihn sei auch klar, dass die Dokumentation für den Patienten kostenlos und auch freiwillig sein müsse: «Will der Kunde kein Patientendossier anlegen lassen für den codeinhaltigen Sirup, dann soll es immer noch im Ermessen des Apothekers sein, ob er das Medikament abgibt oder nicht.»

Laut Verordnung ist in einem solchen Fall aber keine Medikamentenabgabe möglich.

Kantonsapotheker: «Wir werden Empfehlungen für die Kantone abgeben»

Für den Vollzug der Verordnung sind die Kantone zuständig, konkret sind es die Kantonsapotheker. Präsident der Vereinigung der Kantonsapotheker ist Samuel Steiner, Kantonsapotheker im Kanton Bern.

Tatsächlich sei die Umsetzung im Detail zurzeit noch unklar. Das würde sich aber bis spätestens im Frühling ändern, erklärt Steiner im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Ich gehe davon aus, dass die Verordnung einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt für die Apotheker, sei es in einem Notfall oder anderen Sonderfällen.»

Zusammen mit dem Apothekerverband seien die Kantonsapotheker daran, ein Merkblatt im Sinne einer Empfehlung an die Apotheker auszuarbeiten. Solche Merkblätter existierten schon zu anderen Gesetzen: «Hier umschreiben wir konkret, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.»

Die Kantonsapotheker sähen eine pragmatische Lösung vor. Das Papier soll bis spätestens im Frühling fertig sein. Erst dann wird endgültig klar sein, wie Konsumentinnen und Konsumente künftig ihren Hustensirup mit Codein, oder ein anders Mittel mit Opiatderivaten, kaufen können.

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