Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Espresso Aha!:» Können Velofahrer vom Radar geblitzt werden?
Aus Espresso vom 04.09.2017. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 53 Sekunden.
Inhalt

«Espresso Aha!» Können Velofahrer vom Radar geblitzt werden?

Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist, weiss genau: Wenn es blitzt, flattert bald einmal eine Busse ins Haus. Aber wie ist das beim Velo? Gibt es Fotos von Temposündern auf zwei Rädern? Und bekommen sie anschliessend auch Post von der Polizei? «Espresso Aha!» fragte nach.

Gerade Rennvelo- und 45er-E-Bike-Fahrer bringen ein beachtliches Tempo auf die Strasse. Es ist daher gut möglich, dass sie zum Beispiel in einer 30er-Zone die Tempolimite überschreiten. Aber können Sie auch geblitzt und gebüsst werden?

In einer Online-Umfrage haben Sie darüber abgestimmt. Und das Ergebnis ist eindeutig:

Die Mehrheit ist der Meinung, dass das Radargerät bei allen Velos blitzt, aber nur die Fahrer von 45er-E-Bikes gebüsst werden. Nun, diese Antwort ist falsch. Aber der Reihe nach:

Rein technisch ist Blitzen möglich

Zuerst stellt sich die Frage: Erkennen Radargeräte überhaupt Velos oder sind sie nur auf grössere Fahrzeuge programmiert? «Espresso Aha!» fragte bei der Kantonspolizei Zürich nach. Die Medienverantwortliche Carmen Surber sagt: «Ja, Radargeräte blitzen auch Velofahrer.»

Ein Foto des zu schnellen Velofahrers ist also vorhanden. Doch, da Fahrräder und 25er-E-Bikes keine Nummer mehr haben müssen, kann die Polizei sie auch nicht zuordnen. Das bedeutet: schnelle Velofahrer bekommen keine Busse.

Gesetz schreiben keine Tachos vor

Etwas anders verhält es sich mit den schnellen E-Bikes (45 km/h). Sie müssen gut sichtbar eine gelbe Nummer aufweisen und sind beim Strassenverkehrsamt registriert. Aber auch sie müssen nicht mit einer Busse rechnen. Die Polizei behandelt nämlich alle Velofahrer gleich: Sie drückt ein Auge zu. Der Grund dafür ist im Gesetz verankert, erklärt Carmen Surber: «Velos und E-Bikes brauchen laut Gesetz keine Geschwindigkeitsanzeige, daher kann man von ihren Fahrern auch nicht verlangen, dass sie wissen, wie schnell sie unterwegs sind.» Und das gilt eben auch für E-Bikes, die meistens einen Tacho montiert haben. Dieser ist zwar praktisch, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

Richtig ist also Antwort 2 in unserer Umfrage.

Und doch gibt es keine Narrenfreiheit für Velofahrer

Aber bitte nicht falsch verstehen: Dies soll kein Freibrief für Strassen-Rowdies auf zwei Rädern sein. Passiert nämlich ein Unfall, dann werden die Velofahrer trotz allem zur Kasse gebeten, erklärt Carmen Surber: «Die Polizei leitet dann eine Untersuchung ein und prüft, ob der Velofahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Wenn dem so ist, entscheiden die Behörden, ob es zu einer Anzeige kommt.»

Und das kann teuer werden. Deshalb: Auch wenn es manchmal in den Beinen juckt, Tempo immer der Situation anpassen, damit man jederzeit rechtzeitig bremsen kann.

Übrigens: Auch Blitzkästen am Rotlicht machen von voreiligen Velofahrern ein Bild, aber auch sie werden in der Regel nicht gebüsst. Ausser, es verhält sich jemand fahrlässig und verursacht einen Unfall.

«Espresso Aha!»

Box aufklappen Box zuklappen
«Espresso Aha!»

Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Meistgelesene Artikel