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Lusche Gesundheitsprofis: Register soll mehr Transparenz schaffen
Aus Espresso vom 29.09.2016. Bild: Colourbox
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Gesundheit Lusche Gesundheitsprofis: Register soll mehr Transparenz schaffen

Eine Hebamme hat in mehreren Kantonen ein Berufsverbot – dennoch arbeitet sie in anderen Kantonen weiter und zieht dort wieder Kundinnen und Kunden über den Tisch. Um solche Fälle künftig zu vermeiden, ist derzeit ein nationales Berufsregister im Aufbau.

Eine Geburtshelferin hat systematisch das Vertrauen ihrer Kundinnen ausgenützt. Die freie Hebamme hat Abrechnungen gefälscht und an die Krankenkassen geschickt. Mehrere Kantone haben sie deshalb mit einem Berufsverbot belegt. Das hinderte die Frau jedoch nicht daran, in anderen Kantonen weiterzumachen, wie der «Kassensturz» berichtete.

Kantönligeist ist schuld

Der Fall wirft die Frage auf, wie es möglich ist, dass einer Geburtshelferin in einem Kanton die Berufsbewilligung entzogen wird, sie aber in anderen Kantonen weiterarbeiten kann. «Eine frei praktizierende Hebamme braucht vom Kanton, in welchem sie tätig ist, eine Berufsausübungs-Bewilligung», sagt Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerischen Gesundheits-Direktoren-Konferenz (GDK). «Wenn dieser Kanton wissen möchte, ob gegen diese Hebamme in einem anderen Kanton etwas vorliegt oder ob ihr in einem anderen Kanton die Bewilligung entzogen worden ist, müsste er dies bei allen anderen Kantonen abfragen.»

Ein grosser Aufwand also. Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich solche Fälle, wie jener der besagten Hebamme wiederholen. «Konkrete Zahlen haben wir zwar nicht», sagt Erika Ziltener vom Dachverband der Patientenstellen. «Wir stellen jedoch fest, dass es in verschiedenen Bereichen immer wieder vorkommt.» Es sei «katastrophal», dass jemand in einem Kanton seine Zelte abbrechen und in einem anderen Kanton einfach weitermachen könne.

Register für mehr Transparenz

«Kassensturz» vom 27.09.16:

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Damit der Austausch zwischen den Kantonen künftig nicht mehr so aufwändig ist, befindet sich derzeit ein nationales Berufsregister im Aufbau. Im «Nareg», dem nationalen Register der Gesundheitsberufe, sollen ab Ende 2017 sämtliche Personen in Gesundheitsberufen aufgeführt sein. Nicht dabei sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Für sie gibt es ein separates Register.

Die Kantone speisen in diesem und im nächsten Jahr sukzessive ihre Daten ins Nareg ein. Das heisst, Informationen zu den erworbenen Diplomen und Abschlüssen sowie zu aktuellen Berufsbewilligungen und deren Status, also ob die Bewilligung beispielsweise «erteilt» oder «entzogen» ist. Mit wenigen Klicks ist ersichtlich, ob etwa eine Hebamme oder ein Logopäde in einem Kanton mit einem Berufsverbot belegt ist. Das Register ist öffentlich, die Daten sind also für alle zugänglich.

«Das ist zielführend»

Patientenschützerin Erika Ziltener begrüsst das: «Es ist sehr zielführend, wenn über zwei, drei Klicks die wichtigsten Informationen zu einer Gesundheitsfachperson verfügbar sind.» Weil das Register aber noch im Aufbau ist, sei eine abschliessende Beurteilung schwierig. «Was das Register wirklich bringt, werden wir erst sagen können, wenn alle Daten erfasst sind.»

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