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Managed Care: Das müssen Sie wissen

und ein weiteres Thema:

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Am 17. Juni stimmen die Schweizer Bürger über die Einführung des Managed-Care-Modells ab. Befürworter und Gegner überbieten sich mit Argumenten. Da kann der Überblick schnell einmal verloren gehen. «Espresso» fasst das Wichtigste zusammen.

Darum geht es:
Mit der Einführung des Managed-Care-Modells soll die Betreuung des einzelnen Patienten besser koordiniert werden. Ziel des Modells ist, damit Mehrfachbehandlungen zu vermeiden. Dies geschieht, indem sich verschiedene Haus- und Spezialärzte zu einem Netzwerk zusammenschliessen. Die Koordination der Behandlung übernimmt der Hausarzt.

Das Netzwerk hat pro Jahr für jeden Patienten eine Behandlungspauschale - quasi ein Budget - zur Verfügung. Diese Pauschale wird aufgrund des Alters, Geschlechts und der Krankheit errechnet. Sind die tatsächlichen Behandlungskosten tiefer, profitiert das Netzwerk. Sind die Kosten höher, gehen diese zu Lasten des Ärztenetzes.

Ausserdem soll der Bundesrat den Risikoausgleich erneuern, damit Krankenkassen nicht nur «gute Risiken» versichern wollen. Gemeint sind damit Versicherte, die wenig krank sind und daher wenig Kosten verursachen.

Was bedeutet das für die Patienten:
Tritt der Patient einem Managed-Care-Modell bei, verpflichtet er sich, im Krankheitsfall immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Er verzichtet also darauf, seinen Arzt und Spezialisten frei wählen zu können.

Dafür profitiert er von günstigeren Kosten bei der obligatorischen Krankenversicherung: Der Versicherte hat weiterhin einen Selbstbehalt von 10 Prozent, der maximale Selbstbehalt liegt neu aber bei 500 Franken (heute: 700 Franken).

Wer weiterhin auf die freie Arztwahl besteht, also kein Ärztenetzwerk nutzen will, der kann das weiterhin tun, bezahlt aber mehr: Er hat einen Selbstbehalt von 15 Prozent und bezahlt einen maximalen Selbstbehalt von 1000 Franken. Neu ist auch, dass die Krankenkassen mit ihren Patienten gegen Preisermässigung mehrjährige Verträge abschliessen können.

Die wichtigsten Argumente der Befürworter:
• Da die Leistungen besser koordiniert seien, würden die Patienten von einer besseren Qualität der Behandlungen profitieren.
• Durch die bessere Planung und Betreuung könnten Fehler und Mehrfachbehandlungen vermieden werden. Das würde die Kostenexplosion im Gesundheitswesen bremsen.
• Managed-Care-Versicherte würden von einem geringeren Selbstbehalt profitieren und vermutlich auch von geringeren Prämien.
• Der neue Risikoausgleich verhindere, dass die Krankenversicherer nur Jagd auf «gute Risiken» machen.

Die wichtigsten Argumente der Gegner:
• Die Patienten würden bevormundet, da die freie Arztwahl eingeschränkt werde. Die freie Arztwahl sei nur noch Reichen vorbehalten, da viele den höheren Selbstbehalt nicht mehr bezahlen könnten.
• Aufgrund der vorgegebenen Behandlungspauschale könnten Ärzte aus Kostengründen auf notwendige Behandlungen verzichten. Die Patienten würden noch mehr krank und verursachten weitere Kosten.
• Ein wichtiger Teil der Gesamtkosten machen die Medikamentenkosten aus. Diese ändern sich mit der Einführung von Managed-Care nicht. Daher würden auch keine Kosten eingespart werden.
• Aus einem mehrjährigen Vertrag auszusteigen sei schwer und nicht kostenlos. Die Versicherungen würden aber möglichst viele solche Verträge abschliessen wollen.

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Managed Care: Das müssen Sie wissen

Laufzeit 5 Minuten 22 Sekunden. , Maria Kressbach / Christian Scheurer / Martina Schnyder

Am 17. Juni stimmen die Schweizer Bürger über die Einführung des Managed-Care-Modells ab. Befürworter und Gegner überbieten sich mit Argumenten. Da kann der Überblick schnell einmal verloren gehen. «Espresso» fasst das Wichtigste zusammen.

Darum geht es:
Mit der Einführung des Managed-Care-Modells soll die Betreuung des einzelnen Patienten besser koordiniert werden. Ziel des Modells ist, damit Mehrfachbehandlungen zu vermeiden. Dies geschieht, indem sich verschiedene Haus- und Spezialärzte zu einem Netzwerk zusammenschliessen. Die Koordination der Behandlung übernimmt der Hausarzt.

Das Netzwerk hat pro Jahr für jeden Patienten eine Behandlungspauschale - quasi ein Budget - zur Verfügung. Diese Pauschale wird aufgrund des Alters, Geschlechts und der Krankheit errechnet. Sind die tatsächlichen Behandlungskosten tiefer, profitiert das Netzwerk. Sind die Kosten höher, gehen diese zu Lasten des Ärztenetzes.

Ausserdem soll der Bundesrat den Risikoausgleich erneuern, damit Krankenkassen nicht nur «gute Risiken» versichern wollen. Gemeint sind damit Versicherte, die wenig krank sind und daher wenig Kosten verursachen.

Was bedeutet das für die Patienten:
Tritt der Patient einem Managed-Care-Modell bei, verpflichtet er sich, im Krankheitsfall immer zuerst seinen Hausarzt aufzusuchen. Er verzichtet also darauf, seinen Arzt und Spezialisten frei wählen zu können.

Dafür profitiert er von günstigeren Kosten bei der obligatorischen Krankenversicherung: Der Versicherte hat weiterhin einen Selbstbehalt von 10 Prozent, der maximale Selbstbehalt liegt neu aber bei 500 Franken (heute: 700 Franken).

Wer weiterhin auf die freie Arztwahl besteht, also kein Ärztenetzwerk nutzen will, der kann das weiterhin tun, bezahlt aber mehr: Er hat einen Selbstbehalt von 15 Prozent und bezahlt einen maximalen Selbstbehalt von 1000 Franken. Neu ist auch, dass die Krankenkassen mit ihren Patienten gegen Preisermässigung mehrjährige Verträge abschliessen können.

Die wichtigsten Argumente der Befürworter:
• Da die Leistungen besser koordiniert seien, würden die Patienten von einer besseren Qualität der Behandlungen profitieren.
• Durch die bessere Planung und Betreuung könnten Fehler und Mehrfachbehandlungen vermieden werden. Das würde die Kostenexplosion im Gesundheitswesen bremsen.
• Managed-Care-Versicherte würden von einem geringeren Selbstbehalt profitieren und vermutlich auch von geringeren Prämien.
• Der neue Risikoausgleich verhindere, dass die Krankenversicherer nur Jagd auf «gute Risiken» machen.

Die wichtigsten Argumente der Gegner:
• Die Patienten würden bevormundet, da die freie Arztwahl eingeschränkt werde. Die freie Arztwahl sei nur noch Reichen vorbehalten, da viele den höheren Selbstbehalt nicht mehr bezahlen könnten.
• Aufgrund der vorgegebenen Behandlungspauschale könnten Ärzte aus Kostengründen auf notwendige Behandlungen verzichten. Die Patienten würden noch mehr krank und verursachten weitere Kosten.
• Ein wichtiger Teil der Gesamtkosten machen die Medikamentenkosten aus. Diese ändern sich mit der Einführung von Managed-Care nicht. Daher würden auch keine Kosten eingespart werden.
• Aus einem mehrjährigen Vertrag auszusteigen sei schwer und nicht kostenlos. Die Versicherungen würden aber möglichst viele solche Verträge abschliessen wollen.

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Trotz bezahlter Rechnung: Mahnungen und Post vom Inkasso-Büro

Laufzeit 4 Minuten 31 Sekunden. , Simon Thiriet
Nicole Steinhauser aus Feldmeilen (ZH) hat beim Online-Versandhaus Zalando Kleider und Schuhe bestellt. Obwohl sie die Sachen fristgerecht bezahlte, flatterten ihr daraufhin Mahnungen und gar Schreiben eines Inkasso-Büros ins Haus.

«Als ich den Kundenservice der Firma anrief, sagte man mir, dass ich falsch einbezahlt habe», schildert Nicole Steinhauser ihren Ärger. So hätte sie auf dem Einzahlungsschein noch eine weitere Nummer angeben müssen, dies sei aber auf ihrem Schein gar nicht möglich gewesen. Nicole Steinhauser ortet die Probleme in der Deutschen Zentrale. «Dort hat man vermutlich keine Ahnung, was in der Schweiz bestellt wurde und was nicht.»

Nicole Steinhauser bestellte bei «Zalando» zweimal innert kurzer Zeit Schuhe und Kleider. Einen Teil der Ware sandte sie zurück, einen Teil behielt sie und zahlte diesen fristgerecht. Trotzdem trudelten daraufhin munter Mahnungen bei ihr ein. Weiter wurde sie von einem Inkasso-Büro aufgefordert, den noch offenen Betrag innert zehn Tage zu bezahlen, ansonsten müsse sie mit einer Betreibung rechnen.

Erst nach nervenaufreibenden Telefonaten und E-Mails gab die Deutsche Fima bekannt, dass man sich geirrt habe und keine Beträge mehr offen seien. Doch dies war noch nicht das letzte Kapitel in dieser Geschichte: «Etwa drei Wochen später wartete bereits die nächste Zahlungsaufforderung in meinem Briefkasten. Diese habe ich dann aber einfach in den Abfall geworfen», sagt Nicole Steinhauser. 

Die Firma Zalando nimmt zu den Vorwürfen folgendermassen Stellung:

«Zalando hat den Fall von Nicole Steinhauser geprüft. Die Kundin hat Mahnungen für drei Bestellungen erhalten. Bei der ersten Bestellung hat sie die empfangene Ware eine Woche zu spät retourniert. Die Mahnung war mit Rücksendung der Ware sofort hinfällig. Bei der zweiten und dritten Bestellung wurde jeweils der falsche Verwendungszweck angegeben.

Zalando hat es lediglich versäumt, die falsch eingegangenen Zahlungen sofort richtig zu verteilen. Dieser Vorgang kann bei zahlreichen Bestellungen täglich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zalando hat Frau Steinhauser jedoch zu keinem Zeitpunkt an das Inkassobüro übergeben. Eine derartige Mahnung kann also nicht bei ihr eingegangen sein.

Zalando versucht, den Bestellvorgang so einfach wie möglich zu gestalten. Dem Päckchen liegt bei Lieferung eine Rechnung mit fertigem Überweisungsträger bei. Hier ist die korrekte Referenznummer bei Bezahlung bereits eingetragen. Wer seine Rechnung verliert, kann in seinem Kundenkonto einen neuen Schein ausdrucken.»

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