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Urteil gegen Millionen-Gauner: Das Geld der Opfer ist längst weg
Aus Kassensturz vom 05.04.2016.
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Geld Millionenbetrüger müssen hinter Gitter: Das Geld ist längst weg

Seit dreissig Jahren ziehen Jürgen und Karin Käfer Leute über den Tisch. Jetzt hat das Zuger Strafgericht die beiden Betrüger zu sechs und drei Jahren Gefängnis verurteilt. Längst haben Käfers das Geld ihrer Opfer verprasst. «Kassensturz» zeigt, warum die Behörden versagt haben.

Teure Autos und Motorräder, ein schmuckes Boot, wertvolle Uhren, ein Diamantring für Karin zu 37‘000 Franken, eine Geburtstagsparty zum Fünfzigsten von Jürgen Käfer in Dubai für 62‘000 Franken. Das Betrügerpaar Karin und Jürgen Käfer leistete sich dieses Leben nicht mit seinem Geld, sondern mit dem Geld von seinen Anlegern. Jahrelang.

Jetzt hat das Zuger Strafgericht den Aktienverkäufer Jürgen Käfer zu sechs und Karin Käfer zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. «Kassensturz» liegt das Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug vor. Das Gericht hat Jürgen Käfer des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Misswirtschaft schuldig gesprochen. Karin Käfer wurde der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und ebenfalls der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung verurteilt. Betroffen sind mehrere Hunderte Geschädigte.

Chronologie eines Millionenbetrugs

Damit schliesst sich ein weiteres Kapitel um einen grossen Millionenbetrug. Hunderte von Kleinanlegern wurden mit Versprechungen und Scheinfirmen systematisch in die Falle gelockt. «Kassensturz» hat schon mehrmals über die Machenschaften der Käfers berichtet und zeichnet die Chronologie nach:

2006: Den grössten Teil des Luxus haben sich die Käfers mit der Start-up-Firma Max Entertainment finanziert. Max Entertainment gab vor, in Europa nach amerikanischem Vorbild eine Kampfsportliga aufzuziehen. Über ein eigens aufgebautes Vertriebssystem mit Telefonverkäufern wurden zwischen April 2006 und Mai 2007 für rund 8 Millionen Franken Aktien verkauft.

2007: Max Entertainment war jedoch eine Scheinfirma. Sie sollte gar nie operativ tätig werden. Das Geld floss nicht in die Firma sondern in die Taschen der Käfers und deren Komplizen. 2007 flog die Sache auf.

2011: Die Justizbehörde Zug ermittelte vier Jahre lang, stellte 2011 das Verfahren aber ein. Für eine Anklage wegen Betruges hätten die Erkenntnisse nicht gereicht. Man könne keine Arglist nachweisen. Ein Dokumentarfilm von SRF bezeichnete diesen Einstellungsbescheid als Fehler. Im Film wies «Dok» den Käfers mehrere arglistige Machenschaften nach. Monika Roth, Professorin für Finanzmarktrecht, kritisiert im «Kassensturz» diesen Einstellungsentscheid. «Bei der Sachlage, wie ich sie jetzt kenne, ist es rätselhaft, wie man ein solches Verfahren einstellen konnte.» Solche Einstellungsbeschlüsse sollten intern nach dem Vier-Augen-Prinzip überprüft werden. «Und dann stellt sich auch die Frage, ob die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, der sich damit befasst hat, fachlich die richtige Person war. Das kann ich hier nicht beurteilen.»

2012: Dank der Einstellung des Verfahrens wussten die Käfers nun, dass sie von den Behörden nichts zu befürchten hatten. Sie gründeten weitere Firmen wie zum Beispiel die Firma Sensei Energy. Auch diese Firma wurde operativ nie tätig. Auch sie war eine reine Luftnummer. Wieder verloren Anleger Geld.

2013: Nach einem Gerichtsentscheid und Medienberichten 2013 nahm ein neuer Staatsanwalt die Sache wieder auf und kam in seiner Klageschrift zu einem anderen Schluss. Delikt: Gewerbsmässiger Betrug, gewerbs- und bandenmässige Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft.

2016: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Für Jürgen Käfer forderte er insgesamt 7,5 Jahre für Karin 5,5 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft konnte noch eine Deliktsumme von 7.2 Millionen Franken nachweisen. Doch inzwischen haben die Käfers und ihre Komplizen das Geld längst verprasst. Wertvolle Waren wie ein Ferrari sind verschwunden. Auch der 37‘000-fränkige Diamantring von Karin Käfer ist weg. Käfers Version: Sie wisse nicht mehr wo er sei, sie habe ihn wahrscheinlich verloren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Käfers können noch in Berufung gehen.

So schützen Sie sich vor Anlagebetrügern

Unaufgeforderte telefonische Angebote zum Kauf bestimmter Wertpapiere (sog. «Cold Calling») sind selten seriös.
Angebote, welche Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Kurssteigerungen der Aktien (beispielsweise durch einen «Börsengang», eine «Markteinführung» oder einen «sicheren Verkauf» der Gesellschaft) beinhalten, sind selten verlässlich und deshalb ist Vorsicht geboten.
Der Erwerb von ausserhalb der Börse gehandelten Aktientiteln ist eines der riskantesten Investments überhaupt. Fir nicht-professionelle Anleger ist diese Anlageform grundsätzlich ungeeignet.
Ausserbörsliche Plattformen wie «Pink Sheets», «OTCBB», «GXG», etc. sind keine regulierten Börsen und der Handel mit Wertschriften auf diesen Plattformen ist höchst riskant und für nicht-professionelle Anleger nicht empfohlen.
Schweizer Aktien verfügen über einen sog. Nennwert. Dieser Nennwert lässt sich im Handelsregister (zefix.ch) überprüfen. Hohe Abweichungen zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis der Aktie können ein Indiz sein, dass die Aktie überteuert angeboten wird oder das ganze Angebot dubios ist.
Aktienvermittler sind gesetzlich verpflichtet, nur Anlageobjekte anzubieten, welche dem Risikoprofil des Kunden entsprechen. Diese müssen ihre Kunden über die konkreten Risiken einer Investition sorgfältig und fachmännisch aufklären. Unterbleiben Risikoprofile und eine seriöse Risikoaufklärung, ist dies ein Warnzeichen.

Quelle: Strafverfolgungsbehörden Kanton Zug
Weitere Informationen: Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention «Den Trick kenne ich», Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen

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