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Sonstiges Recht Moneyhouse: Für die Löschung der Daten braucht es noch mehr Daten

Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, muss ein schriftliches Auskunftsbegehren stellen. Und eine Ausweiskopie dazulegen. «Das ist Unfug», findet das «Kassensturz/Espresso»-Publikum.

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Moneyhouse: Für die Löschung der Daten braucht es noch mehr Daten
aus Espresso vom 25.04.2013. Bild: Colourbox
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Auskunftsdatenbanken, Adresskarteien und Inkassobüros sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen, welche Daten sie über jemanden gespeichert haben. Falsche Daten müssen zudem korrigiert oder gelöscht werden. So steht es im Datenschutzgesetz (DSG). Dazu dürfen sie einen Identitätsnachweis verlangen. So steht es in der Verordnung zum Datenschutzgesetz.

Grosses Misstrauen

Die Kopie einer Identitätskarte gilt als solcher Nachweis. Doch viele Konsumentinnen und Konsumenten wollen nicht noch mehr Daten über sich Preis geben. «Ich habe Angst, dass noch mehr Unfug mit meinen Daten betrieben wird, wenn ich eine Kopie meiner Identitätskarte beilege», schreibt eine von vielen Betroffenen dem «Kassensturz».

Das Misstrauen ist verständlich. Spätestens, seit der «Kassensturz» über die Firma Moneyhouse und ihr Geschäft mit privaten Daten berichtet hat.

Mögliche Alternativen

Wer seinem Auskunftsgesuch keine Kopie seiner Identitätskarte oder seines Passes beilegen kann, hat nur wenig Alternativen:

  • Ist die Auskunftsdatenbank einverstanden, kann man die Daten an Ort und Stelle einsehen.
  • Ist dieses Vorgehen zu aufwändig, kann man eine Kopie der Identitätskarte einschicken, auf der gewisse Informationen abgeschwärzt sind. Zur Identifikation benötigt die Datenbank lediglich den Namen und das Geburtsdatum. Nicht aber ein Foto, Grösse oder Ausweisnummer.

Die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger versteht man auch beim Eidgenössichen Datenschutzbeauftragten in Bern. Deshalb hat die Behörde weitere Informationen zu diesem Thema aufgeschaltet (siehe graue Box).

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