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Rechtsfrage: «Muss ich wegen Rekrutierung auf Ferien verzichten?»
Aus Espresso vom 16.08.2018. Bild: Keystone
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Rechtsfrage «Muss ich wegen der Rekrutierung auf die Ferien verzichten?»

Sieben Kollegen freuen sich auf ihre Ferien in Malta. Doch jetzt bekommt einer von ihnen Post vom Militär. Ausgerechnet während den Ferien soll er zur Rekrutierung. «Espresso» sagt, in welchen Fällen eine Aushebung verschoben werden kann und was passiert, wenn man «schwänzt».

Zusammen mit sechs Kollegen freut sich «Espresso»-Hörer Patrick Liechti aus Thun auf Ferien in Malta. «Wir haben schon im Februar alles gebucht, den Flug und die Ferienwohnung.» Doch jetzt gibt es für einen der jungen Männer ein Problem: Er bekommt von der Militärdirektion das Aufgebot zur Rekrutierung und das Datum fällt just auf die geplanten Ferien.

Patrick Liechti möchte unbedingt, dass der Kollege mitkommen kann. Vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 möchte er deshalb wissen: «Gibt es eine Chance, dass er die Rekrutierung verschieben kann oder zahlt eine Versicherung, wenn er nicht in die Ferien kann?»

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Keine Ferien, wenn das Vaterland ruft?

Reiseversicherung decken Annullationskosten, wenn jemand die Ferien nicht antreten kann. Allerdings nur in Fällen, wenn jemand zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder Verlust der Stelle nicht reisen kann. Ein Aufgebot für die Rekrutierung oder den Militärdienst gilt bei keiner Reiseversicherung als versichertes Risiko.

Vielleicht kann der junge Mann aber trotzdem mit nach Malta. Das Gesetz sieht vor, dass «Stellungspflichtige» ein Gesuch um Verschiebung der Rekrutierung einreichen können. Allerdings muss ein solches Gesuch möglichst früh gestellt werden, laut Gesetz spätestens 14 Wochen vor der Rekrutierung.

Bei den Gründen, weshalb eine Rekrutierung verschoben werden kann, bleibt das Gesetz etwas schwammig. Grob zusammengefasst muss das private Interesse an der Verschiebung das öffentlichen Interesse am Dienst überwiegen. Gemeint ist damit beispielsweise die anstehende Geburt eines Kindes, die Pflege eines schwer kranken Angehörigen oder eine wichtige Prüfung.

«Schwänzen» bringt nur Ärger

Streng nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Ferien diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die kantonalen Militärdirektionen sehen das aber offenbar nicht so eng und bewilligen auch Gesuche um Verschiebung wegen Ferien, vor allem, wenn die Ferien schon lange geplant sind.

Allerdings werden Verschiebungen wegen Ferien nur dann bewilligt, wenn sie so früh wie möglich gestellt werden. So früh wie möglich heisst: Sobald das Datum der Rekrutierung bekannt ist.

Vor diesem Hintergrund hat der Kollege des «Espresso»-Hörers aus Thun keine besonders guten Karten. Der Termin für die Rekrutierung wurde ihm bereits im Frühsommer mitgeteilt.

Ein Versuch lohnt sich aber dennoch, vielleicht stösst sein Wunsch auf Verständnis. Keine gute Idee wäre es, den Termin zu schwänzen. Dann ist ihm eine Busse von mehreren Hundert Franken sicher.

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