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Rechtsfrage: «Muss der Vermieter die Anzahlung zurückerstatten?»
Aus Espresso vom 11.02.2021. Bild: Keystone
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Skiferien «Muss uns der Vermieter die Anzahlung zurückerstatten?»

Seit Mitte Januar dürfen sich nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten in einer Wohnung aufhalten. Was heisst das für Ferienwohnungen? «Espresso» sagt, wann es Geld zurückgibt.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Wer eine gebuchte Ferienwohnung storniert, muss in aller Regel die vereinbarte Miete trotzdem bezahlen. Laut Gesetz gilt: Vertrag ist Vertrag.
  • Seit Mitte Januar dürfen sich neu nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammen in einer Ferienwohnung aufhalten
  • Ein Beispiel: Drei Freundinnen haben eine Ferienwohnung für drei Personen reserviert, dürfen sie wegen der Zwei-Haushalte-Regel aber nur zu zweit nutzen. Reisen sie zu zweit an, haben sie Anspruch auf eine anteilmässige Ermässigung des Mietzinses.
  • Keine Ermässigung könnten die drei Freundinnen dagegen verlangen, wenn sie sich entscheiden, ihre Ferien zu verschieben und die Wohnung zu stornieren. In diesem Fall sind sie auf Kulanz des Vermieters angewiesen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Vor einer Absage lohnt sich ein Blick in den Vertrag und in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Je früher man absagt, je geringer die zu bezahlenden Kosten. Es gibt sogar Vermieterinnen und Agenturen, bei denen man kostenlos auch kurzfristig annullieren oder die Buchung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben kann.
  • Kann die Vermieterin eine storniere Wohnung anderweitig vermieten, muss die ursprüngliche Mieterin nichts bezahlen. Eine bereits geleistete Vorauszahlung muss der Mieterin zurückbezahlt werden.
  • Wer trotzdem eine Rechnung für Annullierungskosten bekommt und eine Reiseversicherung hat, sollte sich deren Allgemeine Versicherungsbedingungen studieren. Reiseversicherungen kommen für Annullierungskosten auf, wenn jemand seine Ferien zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen abbrechen oder sie wegen neuer Corona-Bestimmungen gar nicht antreten kann. Allerdings haben inzwischen viele Reiseversicherungen Corona-Ausschlüsse.

Espresso, 11.02.2021, 08:13 Uhr

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