Die Rechtsfrage: Verjährung
Muss man für die Rechnung eines Anwalts, die erst vier Jahre nach Leistungserbringung gestellt wird, noch bezahlen?
Ja, dieses Guthaben des Anwalts ist noch nicht verjährt, sondern es verjährt erst nach fünf Jahren, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.