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Konsum Pizza Blitz mogelt sich am «Stopp-Werbung»-Kleber vorbei

Briefkästen mit «Stopp-Werbung»-Klebern müssten eigentlich von unerwünschter Werbung verschont bleiben. Doch immer wieder gibt es Firmen, welche die Anweisung ignorieren. Flyer-Verteiler des Pizza Blitz versuchen es mit einem faulen Trick.

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Schlaumeierei bei der Briefkastenwerbung
aus Espresso vom 24.02.2017. Bild: SKS
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.

Trotz klar deklariertem Wunsch, sein Briefkasten möge von Werbesendungen verschont bleiben, landete ein Flyer des Pizza-Lieferdienstes Pizza Blitz im Briefkasten eines «Espresso»-Hörers.

Als er sich darauf beim Pizza-Lieferdienst beschwerte, hiess es: Man dürfe das, schliesslich handle es sich auch um einen Gutschein für eine Gratis-Pizza. Ein «Buebetrickli», wie sich herausstellt: Der Gutschein gilt nämlich nur dann, wenn jemand mindestens noch eine zweite Pizza bestellt. Der Mann fühlt sich verschaukelt: «Man müsste doch die Kunden respektieren, die nicht mit solchem Papier belästigt werden wollen.»

Dieser Meinung ist auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). «Das geht gar nicht», findet SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder zu solchen Tricks. Man habe ebenfalls schon Beschwerden zu Pizza-Blitz erhalten und denke über eine Intervention nach.

Pizza-Blitz: «Filialen sind für lokale Werbung zuständig»

Pizza-Blitz funktioniert als Franchise-System mit elf Filialen in der Deutschschweiz, die eigenständig arbeiten. Die einzelnen Filialbetreiber seien auch für die lokale Werbung verantwortlich, schreibt Lizenzgeber Andrea Godly in einer Stellungnahme gegenüber «Espresso». Grundsätzlich gebe es aber eine klare Weisung «betreffend Flyer-Verteilung»: Keine Werbung in Briefkästen mit «Stopp-Werbung»-Klebern. Deshalb könne er den Ärger nachvollziehen, wenn es trotzdem vorkomme.

Schwammiges Gesetz

Pizza-Blitz ist nicht die einzige Firma, welche sich bisweilen um die «Stopp-Werbung»-Anweisung foutiert. Immer wieder sorgt unerwünschte Werbung für rote Köpfe. Das Problem: Die «Stopp-Werbung»-Kleber basieren nicht auf einem Gesetz, es handelt sich lediglich um eine Vereinbarung zwischen der Post und den Konsumentenschützern. Was unadressierte Werbung angeht, greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kaum.

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