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Mietrecht Streit um Pflanzen: Darf der Nachbar Vorschriften machen?

Ursula Huggler aus Oberdiessbach im Kanton Bern stellt jeden Sommer entlang der Grenze zum Nachbargrundstück Topfpflanzen auf. Der Nachbar verlangt nun, dass die Pflanzen nicht höher als 1,10 Meter sein dürfen, und dass kein Blatt auf seinem Grundstück wachsen darf.

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo darf er keine derartigen Vorschriften machen.

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Streit um Pflanzen: Darf der Nachbar Vorschriften machen?
aus Espresso vom 11.05.2011.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 48 Sekunden.

Der Abstand und die zulässige Höhe von Pflanzen auf Nachbargrundstücken sind gesetzlich geregelt. Die Regelungen sind jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Das entsprechende Gesetz des Kantons Bern schreibt für die Pflanzen auf dem Grundstück von Frau Huggler eine Maximalhöhe von zwei Metern vor. Zudem muss ein Abstand von 50 Zentimetern ab der Pflanzenmitte zur Grenze eingehalten werden.

Sind diese Bedingungen erfüllt, muss der Nachbar von Frau Huggler dulden, dass vereinzelt Blätter oder Äste der Pflanze über die Grenze wachsen.

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