Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Herr Dorenkamp tatsächlich keinen Anspruch darauf.
Dies, weil Herr Dorenkamp nicht zwingend auf ein Ersatzauto angewiesen ist. Anders wäre der Fall, wenn es an seinem Wohnort keine zumutbare öffentliche Verkehrsmittel gäbe, oder er gehbehindert wäre. Dann würden die Kosten zu den direkten Kosten zählen, die der Unfall mit sich bringt. In diesem Fall würde die Versicherung des Unfallverursachers die Miete übernehmen.