Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Kann der Chef Ferien kürzen, wenn ich häufig zur Therapie muss?»
Aus Espresso vom 14.04.2022. Bild: Imago
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 16 Sekunden.
Inhalt

Arbeitsrecht «Wirken sich die Dialyse-Behandlungen auf die Ferien aus?»

Gibt es weniger Ferien, wenn Angestellte häufig in Therapie oder zum Arzt müssen?

Die Rechtslage kurz erklärt:

Ein Arbeitgeber darf unter bestimmten Voraussetzungen den Ferienanspruch seiner Angestellten kürzen. Die Kürzung ist im Obligationenrecht im Art. 329b geregelt.   

Ferienkürzung bei Krankheit oder Unfall: 

Fällt eine Angestellte unverschuldet am Arbeitsplatz aus, zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder Betreuungspflichten, so darf ihr der Arbeitgeber die Ferien kürzen. Allerdings nur, wenn die Absenz mindestens zwei volle Monate gedauert hat. Trifft das zu, darf der Arbeitgeber den Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Abwesenheit um 1/12 kürzen. 

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:  

  • Eine Angestellte ist drei Wochen krank: Der Arbeitgeber darf die Ferien nicht kürzen, weil er Ferien erst ab zwei vollen Monaten Abwesenheit kürzen darf.  
  • Eine Angestellte ist sechs Wochen krank. Auch hier darf der Arbeitgeber die Ferien nicht kürzen. Die Abwesenheit hat nicht zwei Monate gedauert.  
  • Eine Angestellte ist acht Wochen krank: Hier darf der Arbeitgeber die Ferien der Angestellten kürzen. Weil für den ersten Monat keine Kürzung erfolgen darf, kann er die Ferien nur um 1/12 kürzen.  

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Das gilt bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit: Zwei Beispiele 

1. Reduziertes Pensum nach Spitalaufenthalt: Ein «Espresso»-Hörer konnte nach einem mehrwöchigen Spitalaufenthalt wieder arbeiten, zu Beginn aber erst mit einem reduzierten Pensum. In dieser Situation ist – nach Ablauf der ersten zwei Monate – eine Ferienkürzung um 1/12 pro Monat zulässig. Stossend: Die teilweise Arbeitsfähigkeit wird behandelt wie eine vollständige Arbeitsunfähigkeit, bewirkt also keine Reduktion der Kürzung.  

2. Absenzen wegen Dialyse: Ein anderer «Espresso»-Hörer muss dreimal pro Woche ins Spital zur Dialyse. Die Blutwäsche dauert jeweils einen halben Tag. Auch in dieser Situation darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen, da die zusammengezählten Absenzen wegen der Dialyse etwa zweieinhalb Monate betragen. Für den ersten Monat darf der Arbeitgeber keine Kürzung vornehmen, für den zweiten Monat darf er das Ferienguthaben um 1/12 kürzen. Für den dritten Monat hingegen darf der Arbeitgeber die Ferien nicht kürzen, denn gekürzt werden darf nur für einen vollen Monat.

Espresso, 14.04.22, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel