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Kaufrecht Muss er den Hochzeitsanzug kaufen?

Eine zu teure Kleidung gekauft? Kann man von einem Kauf in einem Laden zurücktreten? Die Rechtsexpertin gibt die Antwort.

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Rechtsfrage: Muss er den Hochzeitsrock wirklich tragen?
aus Espresso vom 19.06.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 55 Sekunden.

Thierry Hausamann wollte zusammen mit seiner künftigen Frau deren Brautkleid aussuchen. Wohl im Strudel der Vorfreude liess er sich von der Verkäuferin überreden, noch einen schönen und zum Kleid der Braut passenden Anzug zu kaufen.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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«Sieben Stunden haben wir in dem Geschäft verbracht», schreibt Hausammann. Über den Preis habe man gar nicht gross gesprochen. «Ich habe erst am nächsten Tag realisiert, dass ich mich für einen viel zu teuren Anzug entschieden hatte».

Das Geschäft denkt aber nicht daran, den angehenden Ehemann aus dem Vertrag zu entlassen, auch die Anzahlung will man nicht zurückzahlen. «Was kann ich jetzt noch tun?», möchte der enttäuschte Bräutigam wissen.

Bei Kaufverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht

Thierry Hausamann muss sich für eine unkonventionelle Lösung entscheiden, will er sich nicht die Vorfreude auf das Hochzeitsfest vermiesen. Rechtlich gesehen hat er keine Chance, den Vertrag rückgängig zu machen. Von Kaufverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht.

Einzig bei so genannten Haustürgeschäften kann der Kunde einen Vertrag innerhalb von sieben Tagen widerrufen. Wenn ein Vertreter an der Haustür klingelt und einem überrumpelt, zum Beispiel. Oder, wann man angerufen oder auf der Strasse angesprochen wird.

Geht ein Kunde wie Thierry Hausamann aber in ein Geschäft, so wünscht er rechtlich gesprochen Vertragsverhandlungen. Und muss sich vorsehen, denn bei solchen Vertragsschlüssen gibt es kein zurück.

So bleiben die Kosten im Rahmen

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Thierry Hausamann muss sich jetzt überlegen, ob er diesen inzwischen möglicherweise problembeladenen Anzug am schönsten Tag seines Lebens wirklich tragen will. Falls ja, könnte er ihn danach verkaufen. So bleiben die Kosten in Grenzen.

Oder er gibt den Anzug zurück und lässt sich den Kaufpreis auf einem Gutschein gutschreiben. Dabei ist wichtig, dass er mehrere Gutscheine über möglichst geringe Beträge verlangt. Und darauf achten, dass die Gutscheine nicht nur ein Jahr gültig sind.

So kann Thierry Hausamann seine Gutscheine nach Belieben selber einlösen, sie verschenken oder verkaufen.

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