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Kaufrecht Rechtliche Stolpersteine beim Pferdekauf

Ein eigenes Pferd! Davon träumen viele Reiterinnen und Reiter. Was aber, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass es krank ist oder wenn es sich nicht mit anderen Pferden auf der Weide versteht? «Kassensturz» zeigt, welche speziellen Regeln beim Tierkauf gelten und wie man sich absichern kann.

Wer ein Pferd kauft, übernimmt eine grosse Verantwortung. Die tiergerechte Haltung kostet viel Zeit und Geld, zudem spielen emotionale Aspekte eine wichtige Rolle. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die rechtlichen Besonderheiten zu werfen.

Welche Formvorschriften gelten beim Pferdekauf? Keine. Ein Vertrag kann mündlich abgeschlossen werden, per Handschlag, am Telefon, per Mail oder SMS. Aber: Beim Viekauf muss die Pflicht zur Gewährleistung (Garantie) schriftlich vereinbart werden. Aus diesem Grund ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. (Musterverträge der Stiftung für das Tier im Recht siehe Box). Wichtig: Von einem Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht.

«Kassensturz» vom 12.01.15

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Spielt es eine Rolle, ob man ein Pferd von einem Stall, Züchter oder von einer Privatperson kauft? Aus rechtlicher Sicht nicht. Ein Züchter wird mit den Eigenschaften seines Tieres vertraut sein, bei Händlern ist dies nicht immer der Fall. Beim Kauf von Privaten sollten Interessenten nach dem Grund fragen, weshalb das Pferd verkauft werden soll. In jedem Fall ist es ratsam, das Pferd vor dem Kauf mehrfach zu besuchen, sich über seine Haltung ein Bild zu machen und es mehrfach Probe zu reiten. Unerfahrene Kaufinteressenten sollten einen erfahrenen Berater beiziehen, zum Beispiel den Reitlehrer.

Was sollte ein Kaufvertrag beinhalten? Alter, Geschlecht, Herkunft und Gesundheitszustand des Tieres, seine besondere Eigenschaften, Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sind wichtige Punkte. Darüber hinaus gehören Vereinbarungen zur Gewährleistung in jeden Vertrag. Siehe dazu den Punkt «Mängel».

Welche Rechte hat ein Käufer, wenn sich herausstellt, dass das Pferd krank ist oder wenn es andere «Mängel» hat? Anders als bei anderen Kaufverträgen gibt es beim Kauf von Vieh (z.B. Pferden, Kühen, Eseln oder Schafen) eine «Gewährleistung» oder «Garantie» nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vereinbart worden ist. Diese Frist beträgt laut Gesetz neun Tage. Vertraglich können längere Fristen vereinbart werden. Wegen dieser kurzen Frist sollte ein Käufer sein Pferd nach dem Kauf sofort von einem Tierarzt untersuchen lassen («Ankaufsuntersuch»).

Was gilt beim «Kauf auf Probe?» Der Interessent nimmt das Pferd vor dem Kauf für eine Probezeit zu sich. Innerhalb dieser Zeit hat er das Recht, das Pferd jederzeit ohne Begründung zurück zu geben. Verletzt sich das Pferd während der Probezeit oder wird es krank, haftet der Interessent nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Verschiedene Gesellschaften bieten temporäre Versicherungslösungen an.

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