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Kaufrecht Ungefragt Waren erhalten: Was soll ich tun?

«Espresso»-Hörer Werner Rothenbühler aus Bowil hat ein Werbeschreiben erhalten, indem ihm Unterhosen im Abonnement angeboten wurden. Das Schreiben landete im Papierkorb, zu grosse Unterhosen erhielt er trotzdem.

Diese wurden ihm als Geschenk angepriesen, bezahlen müsse Werner Rothenbühler lediglich das Porto. Rechtsexpertin Doris Slongo: «Bezahlen muss Werner Rothenbühler gar nichts!»

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Ungefragt Waren erhalten: Was soll ich tun?
aus Espresso vom 18.07.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 42 Sekunden.

Die Firma, die hinter dem Werbeschreiben steckt, arbeitet mit einer faulen Masche, um Kunden anzuködern. Mit dem Bezahlen des Portos würde Werner Rothenbühler automatisch Kunde werden, woraufhin die Firma ihm wahrscheinlich immer wieder Ware zusenden würde. Diesmal natürlich gegen Rechnung. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo ist das illegal: «Es handelt sich um einen Verstoss gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und das ist strafbar!»

Werner Rothenbüler muss nichts unternehmen. Er muss die Ware weder zurückschicken noch das Porto bezahlen. Auch allfällige Mahnungen kann er ignorieren. Lässt die Firma nicht locker, könnte er der Firma schreiben, dass er nichts bestellt habe und mit einer Anzeige drohe.

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