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Kaufrecht Wie lange muss ich auf mein repariertes Notebook warten?

Jimmy Schnidrig hat am 6. Dezember sein Notebook in die Reparatur gebracht. Wochenlang hört er nichts. Ruft er an, wird er mit immer neuen Ausreden vertröstet. Jetzt hat Jimmy Schnidrig die Nase voll. «Wie lange darf eine Reparatur dauern?», möchte er von «Espresso» wissen.

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Rechtsfrage: Wie lange muss ich auf meine Reparatur warten?
aus Espresso vom 06.03.2014. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 20 Sekunden.

Jimmy Schnidrig aus Liestal hat am 6. Dezember sein Notebook in die Reparatur gebracht. Der Schaden ist durch unsachgemässen Gebrauch entstanden. Deshalb muss Schnidrig die Reparatur aus der eigenen Tasche bezahlen.

Drei Wochen später erkundigt er sich nach dem Verbleib des Gerätes. Schnidrig erfährt, dass es erst am 19. Dezember in die Reparaturwerkstatt geschickt worden ist.

Dann herrscht wieder Funkstille. Insgesamt sechs Mal ruft Jimmy Schnidrig an. Anfang Januar heisst es, er bekäme das reparierte Gerät in einer Woche zurück. Doch vierzehn Tage später wird er erneut vertröstet. Diesmal heisst es, die Reparaturwerkstatt warte noch auf ein Ersatzteil.

«Langsam reisst mir der Geduldsfaden», ärgert sich Jimmy Schnidrig. Und möchte von «Espresso» wissen: «Wie lange darf eine Reparatur dauern?»

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Jimmy Schnidrig hat schon viel zu lange gewartet: Wurde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, hätte das Geschäft laut Gesetz sofort mit der Reparatur beginnen müssen. Das ist hier nicht geschehen. Wer wie Jimmy Schnidrig immer wieder vertröstet wird, kann dem Geschäft einmal eine kurze Nachfrist setzen. Verspätet sich die Erledigung wieder, kann man das Gerät und eine allfällige Anzahlung zurückverlangen und anderswo in Reparatur geben.

Kunden können ihr Gerät zurückverlangen

Wie lange eine Nachfrist sein muss, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Verbindliche Richtlinien gibt es nicht. Es gilt folgende Faustregel: Je leichter die Leistung zu erbringen ist, je kürzer darf die Nachfrist bemessen sein. Nachdem das Ersatzteil bereits bestellt ist, kann Jimmy Schnidrig eine Nachfrist von einer Arbeitswoche setzen. Ist das Notebook bis dann noch immer nicht fertig, kann er es – so wie es ist – herausverlangen.

Wurde bereits ein Teil der Reparaturen erledigt, so muss Schnidrig sie in diesem Umfang bezahlen. Allerdings nur, wenn diese Reparaturen überhaupt verwertbar sind.

Sollte sich etwa herausstellen, dass ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr beschafft werden kann, ist der Computer wertlos. In diesem Fall muss ein Kunde für die bereits begonnene Reparatur gar nichts bezahlen.

Mit diesen Tipps schützen Sie sich vor bösen Überraschungen

Reparaturaufträge führen im Alltag immer wieder zu Ärger und Frust. Beachten Sie deshalb unsere Tipps, bevor Sie das nächste Mal etwas zum Reparieren bringen:

  • Bei Reparaturen immer auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen und vor der Unterschrift das Kleingedruckte genau lesen.
  • Exakt berechnete Kostenvoranschläge sind verbindlich. Liegen nicht aussergewöhnliche Umstände vor, müssen Kunden keine Preisabweichungen akzeptieren.
  • Ist dagegen ein Kostenvoranschlag nur ungefähr berechnet, muss nach einer allgemeinen Faustregel eine Preisabweichung von maximal zehn Prozent toleriert werden.
  • Normalerweise ist ein Kostenvoranschlag gratis. Sobald aber ein grösserer Aufwand nötig ist, um die Kosten abzuschätzen, darf der Auftragnehmer diesen Aufwand verrechnen. Er muss den Kunden allerdings vorgängig darauf hinweisen.

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