Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Mietrecht Wohnung gekündigt: Darf ich den Bastelraum behalten?

Wir haben vier Mietverträge: Für die Wohnung, zwei Einstellplätze und einen Hobbyraum. Die Verträge für Wohnung und die Einstellplätze haben wir gekündigt, den Hobbyraum möchten wir noch eine Weile behalten. Der Vermieter teilte uns jedoch mit, dies sei nicht möglich. Wie sieht das rechtlich aus?

Audio
Wohnungskündigung: Darf ich den Bastelraum noch weiter mieten?
aus Espresso vom 12.06.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 9 Sekunden.

Samuel Senn aus Weinfelden (TG) hat seine Wohnung gekündigt. Und mit der Wohnung die beiden Einstellplätze. Allerdings hat er noch einen Hobbyraum im selben Haus gemietet. «Diesen möchte ich aber erst nach dem Umzug aufgeben», schreibt er «Espresso». Doch vom Vermieter bekommt er nun eine Bestätigung über die Wohnung, die Parkplätze und den Hobbyraum. «Entweder alles oder nichts», habe es auf der Verwaltung geheissen. Samuel Senn ist verunsichert: «Stimmt das?»

Haben Sie eine Rechtsfrage?

Box aufklappen Box zuklappen

Dann schreiben Sie uns mit diesem Formular.

Die Antwort der Verwaltung ist richtig. Sie zu verstehen, ist allerdings nicht ganz so einfach. Je nach Mietobjekt schreibt das Gesetz verschieden lange Mindest-Kündigungsfristen vor: Sechs Monate bei Geschäftsräumen, drei Monate bei Wohnungen und zwei Wochen für Parkplätze, Zimmer und Hobbyräume.

Die Nebenräume «folgen» der Wohnung

Wenn nun ein Mieter zu seiner Wohnung einen Parkplatz und einen Hobbyraum hinzumietet, muss man diese zum gleichen Zeitpunkt zurückgeben wie die Wohnung, wenn:

  • ein Zusammenhang zwischen der Haupt- und der Nebensache besteht (zum Beispiel ein zur Wohnung hinzugemieteter Parkplatz). Und
  • wenn es sich beim Vermieter und dem Mieter um die gleichen Vertragsparteien handelt.

Diese Regel gilt auch dann, wenn für die verschiedenen Mietobjekte separate Vertäge an unterschiedlichen Daten abgeschlossen wurden. So wie bei Samuel Senn. Er hat den Parkplatz und den Hobbyraum von der gleichen Verwaltung zu seiner Wohnung hinzu gemietet. Aus diesem Grunde gilt für alle Objekte die dreimonatige Kündigungsfrist der Wohnung.

Trotzdem muss Samuel Senn im ganzen Zügelstress nicht noch einen neuen Hobbyraum suchen. Der Vermieter hat eingelenkt und wird ihm den Raum noch eine Weile zur Verfügung stellen.

Meistgelesene Artikel