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Sonstiges Recht Muss ich eine Unterkunft auf alle Fälle bezahlen?

«Espresso»-Hörer Nils Waespe möchte eine Gruppenwanderung mit Übernachtung in einer Jugendherberge organisieren. In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen stösst ihm eine Klausel sauer auf.

Er müsse bei einer Absage ab 14 Tagen vor dem Anreisetermin 80 Prozent bezahlen. Und sogar den ganzen Preis, wenn er am Anreisetag absagt. «Das Wetterrisiko ist mir zu gross! Ist das überhaupt rechtens?», fragt Nils Waespe.

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Muss ich die gebuchte Unterkunft auf alle Fälle bezahlen?
aus Espresso vom 15.08.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Solche Bestimmungen sind rechtlich zulässig, erklärt Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Für Reisende können sie sogar vorteilhaft sein! Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes muss man bei einer Stornierung nämlich den vollen Preis bezahlen, wenn das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden kann.»

Eine Annulationsversicherung bringt in so einem Fall nichts. Eine solche Versicherung kommt nur dann für die Kosten auf, wenn man eine Reise zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten kann oder abbrechen muss. Bei schlechtem Wetter zahlt die Versicherung nicht. Auf Gruppenreisen verzichten müssen «Espresso»-Hörer trotz Wetterrisiko aber nicht. Man kann im Vornherein versuchen, mit der Jugendherberge oder einem Hotel eine günstigere Regelung zu vereinbaren. Sich Gedanken über ein Schlechtwetterprogramm zu machen ist aber auf alle Fälle von Vorteil.

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