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Sonstiges Recht Ferien per «Timesharing»: Zahlen ohne Ende?

Am Strand wird ein Ehepaar zu einer «Hotelbesichtigung» mit Apéro eingeladen. In lockerer Atmosphäre unterschreibt das Paar einen Vertrag und bezahlt 9000 Franken. Zu Hause wird klar: Das Geld ist verloren.

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Ferien per «Timesharing»: Zahlen ohne Ende?
aus Espresso vom 08.07.2013. Bild: Colourbox
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«Ich hatte keine Ahnung, worauf wir uns einlassen», erzählt Christine Iten (Name geändert). Normalerweise sei sie eher skeptisch. Doch als sie und ihr Mann am Strand zu einer Hotelbesichtigung eingeladen worden seien, habe sie an nichts Böses gedacht.

Auf den Rundgang durch die prächtige Anlage folgten ein ausgiebiger Apéro, lockere Gespräche über Ferienträume und schliesslich das Angebot über eine Mitgliedschaft, die einem die Türen zu den besten 5-Sterne-Hotels auf der ganzen Welt öffnen.

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Legende: SRF

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«Der Verkäufer versicherte uns ausdrücklich, wir könnten jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.» Erst als zu Hause die Tochter den Vertrag genau anschaut, wird klar: Ein Kündigungsrecht gibt es nicht.

Und: Itens müssten weitere 6000 Franken zahlen. «Nach diesem Erlebnis will mein Mann nie wieder Ferien in der Dominikanischen Republik machen», erzählt Christine Iten. «Er ist grenzenlos enttäuscht.»

Timesharing-Ferien sind teuer

Itens haben in ihren Ferien einen sogenannten Timesharing-Vertrag unterschrieben. Mitglieder erkaufen sich darin ein auf wenige Wochen pro Jahr beschränktes Benutzungsrecht für bestimmte Ferienanlagen. Laut Anbieter eine «günstige Gelegenheit», Ferien zu verbringen.

Doch laut der deutschen Stiftung Warentest rechnet sich eine solche Mitgliedschaft nicht. Für ein Timesharing-Wohnrecht bezahlt man üblicherweise zwischen 10'000 und 35'000 Franken, die Verträge binden einem extrem lange – bis zu 99 Jahre.

Neben dem Preis für das Wohnrecht fallen zudem jährlich Unterhaltskosten und Servicegebühren an, je nach Anlage noch einmal ein paar Hundert Franken im Jahr.

Wie hoch die Nebenkosten ausfallen, ist weder absehbar noch kontrollierbar. Zudem haben die Erwerber solcher Wohnrechte keinerlei Mitspracherecht bei Entscheidungen über den Unterhalt einer Anlage.

Zum Preis für das Wohnrecht und die Nebenkosten kommen zudem noch Kosten für Reise, Verpflegung und Freizeit. Posten, die in einem Pauschalreisearrangement meist inbegriffen sind.

Jahrzehntelang ins gleiche Hotel?

Ein weiterer Haken bei Timesharing-Verträgen: Sie werden über enorm lange Laufzeiten abgeschlossen. Über 30, 50 bis zu 99 Jahren. In dieser Zeit ist der Kunde gebunden. Ausstiegsmöglichkeiten gibt es nicht. Auch nicht, wenn jemand wegen Krankheit nicht mehr reisen kann, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern oder weil einem die Destination verleidet ist.

«Kein Problem!», wenden an dieser Stelle redegewandte Timesharing-Verkäufer ein. Man könne seine Wohnanteile jederzeit verkaufen, vielleicht sogar mit Gewinn. Doch Schutzgemeinschaften und Reisefachleute warnen: Für Wohnanteile gebe es keinen funktionierenden Markt. Anteile müssten weit unter ihrem Preis verkauft werden, wenn sich denn überhaupt ein Käufer finde. Meistens sei das nicht der Fall.

Anbieter bezeichnen ihre Timesharing-Verträge als «lohnende Kapitalanlage». Das ist völlig falsch. Der Kunde wird nicht Miteigentümer einer Anlage, und das investierte Kapital wird deshalb nicht verzinst. In Wirklichkeit zahlen Kunden lediglich die Miete für ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung zwanzig oder dreissig Jahre im Voraus.

Nicht alle Reisebüros warnen

Zurzeit sind Timesharing-Firmen vor allem auf den Balearen, in Spanien, Österreich und in der Dominikanischen Republik aktiv. Obwohl in diesen Gegenden häufig Hotels mit den Timesharing-Verkäufern zusammenarbeiten, warnen nur wenige Reiseveranstalter ihre Kunden vor der Abreise.

Gut zu wissen: In Ländern der EU haben Konsumenten nach dem Abschluss eines Timesharing-Vertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausserhalb der EU gibt es kein solches Widerrufsrecht. Das gilt auch für Verträge, die in der Schweiz abgeschlossen werden.

Fakten zum «Timesharing»:

  • In einem Timesharing-Vertrag erwirbt man kein Eigentum, sondern lediglich ein zeitlich begrenztes Wohnrecht in einer Ferienanlage.
  • In Ländern der EU können Timesharing-Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift entschädigungslos widerrufen werden. Während dieser Frist darf der Verkäufer keine Anzahlung verlangen.
  • Timesharing ist teuer: Das Wohnrecht allein kostet mehrere zehntausend Franken, dazu kommen jährliche Nebenkosten, meist in nicht bekannter Höhe. Nicht inbegriffen: Kosten für die Reise zum Ferienort, Verpflegung und Freizeit.
  • Die Verträge werden für 30 bis 50 Jahre abgeschlossen, manchmal sogar für länger. Eine Kündigungsmöglichkeit gibt es nicht.
  • Anteile können weiterverkauft werden. Theoretisch. In der Praxis ist es jedoch schwierig, einen Käufer zu finden.
  • Vorsicht, wenn der Anbieter einem die Anteile abkaufen will. Meist droht der nächste finanzielle Verlust, denn es werden zuerst einmal hohe «Gebühren» fällig.
  • Timesharing-Verträge unterstehen nicht dem für Konsumentinnen und Konsumenten günstigen Pauschalreisegesetz. Bei Mängeln in der Anlage besteht kein Anspruch auf eine Reduktion nach diesem Gesetz.

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