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Ohne Einwilligung des Besitzers ist Büsi füttern verboten
Aus Espresso vom 04.08.2022. Bild: Imago Images / Ulianna19970
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Haustiere «Darf ich Nachbars Katze füttern?»

Das Büsi im Garten ist zwar nicht das eigene, aber total süss und zutraulich – und doch sicher hungrig...

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • In seinem Garten darf man grundsätzlich tun und lassen, was man will. Aber: nicht mit fremdem Eigentum. Nachbars Katze ist rechtlich gesehen fremdes Eigentum. Nur ihr Eigentümer hat das Recht, über sein Tier zu bestimmen.
  • Daraus folgt: Fremde Katzen darf man ohne Einwilligung des Besitzers nicht füttern. Wer es trotzdem tut, könnte sich Schwierigkeiten einhandeln. Dann zum Beispiel, wenn ein Tier wegen verdorbenem Futter krank wird und zum Tierarzt muss. Kann in einem solchen Fall der «Täter» ermittelt werden, muss er die Kosten für den Tierarzt bezahlen und darüber hinaus – wenn das Tier stirbt – mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei rechnen.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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  • Ebenfalls verboten ist es, eine Katze systematisch zu füttern, damit sie ihren bisherigen Wohnsitz verlässt. Gegen ein solches Anfüttern und Entfremden seiner Katze kann sich ein Besitzer mit einer gerichtlichen Klage oder einer Strafanzeige wehren.

Espresso, 04.08.22, 08:13 Uhr

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