Zum Inhalt springen

Header

Video
Juristische Sandbänke: Rechtsfragen aus dem Ferienalltag
Aus Kassensturz vom 01.07.2014.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 3 Sekunden.
Inhalt

Sonstiges Recht «Holt mich hier raus!»: Juristische Rettungstipps in den Ferien

Das Hotel entspricht nicht dem Foto im Prospekt, der Koffer kommt nicht an, Unwetter verhindern die Heimreise – oft kommen Touristen in heikle Situationen: Wie ist die Rechtslage, was steht mir zu? Komiker Beat Schlatter erhält juristischen Rat von «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.

Hotel-Frust: Mit kühlem Kopf reagieren

Was im Katalog als «Fünfsternhotel, Juwel in prächtiger Natur, modernster Ausbau-Standard mit privater Swimming-Pool» angepriesen wurde, entpuppt sich als Hütte mit einem Tümpel. Welche Rechte haben Konsumenten, wenn das Hotel am Ferienort nicht dem entspricht, was sie gebucht haben?

Beat Schlatter
Legende: SRF

Laut dem Pauschalreisegesetz muss der Veranstalter für seine Zusicherungen bei der Buchung einstehen. Wer nicht das Gebuchte vorfindet, kann einen Teil seines Geld zurück verlangen.

Wie hoch eine Reduktion ausfällt, hängt davon ab, wie schwerwiegend ein Mangel ist, wie lange und wie stark er die Erholung beeinträchtigt hat. aus? Verbindliche Richtlinien gibt es nicht. Richtwerte liefert die in Deutschland bekannte «Frankfurter Tabelle». In der Schweiz ist sie vor Gericht nicht verbindlich. Als Verhandlungsgrundlage eignet sie sich aber allemal (siehe Link).

Fällt zum Beispiel die versprochene Kinderbetreuung aus, schmeckt das Essen eintönig oder hat es am Pool zu wenig Liegestühle können Konsumentinnen und Konsumenten gestützt auf die «Frankfurter Tabelle» eine Reduktion von 5 bis 10% verlangen.

Tipp: Es lohnt sich, sich das Angebot vor der Buchung kritisch anzuschauen und sich Punkte, die einem wichtig sind, schriftlich bestätigen zu lassen (zum Beispiel ein betreuter Kinderhort). Ausdrücke wie «beheizbarer Pool» oder «an verkehrsgünstiger Lage» sind mit Vorsicht zu geniessen. Das gleiche gilt für die Hotel- Sterne: Hier gibt es keine weltweit verbindliche Regelung. Wenn man nicht zufrieden ist: Sofort vor Ort beim Veranstalter reklamieren, am besten mündlich und per Mail und Fotos machen. Auf keinen Fall auf eigene Faust in ein anderes Hotel ziehen, sonst muss man damit rechnen, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

Koffer-Frust: Bei Verlust muss Airline zahlen

Der Gast bekommt den falschen Koffer. Er reklamiert bei der Airline. Dort erfährt er, man habe den Koffer verloren. Wer zahlt, wenn ein Koffer auf der Reise verloren geht?

Beat Schlatter
Legende: SRF

In diesem Fall schuldet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen Schadenersatz. Wie viel man konkret für die verlorenen Kleider bekommt, hängt vom Gewicht des Koffers ab. Maximal gibt es aber knapp 1600 Franken (pro Reisendem). Wer Wertvolleres im Koffer verstauen möchte, kann sich über die Hausratversicherung schützen lassen oder eine separate Reisegepäckversicherung abschliessen.

Anspruch auf Schadenersatz haben Reisende auch, wenn der Koffer verspätet oder beschädigt ankommt.

Tipp: Verlust sofort bei der Airline melden, am besten noch auf dem Flughafen. Immer eine Kopie des Schadenformulares verlangen. Bei Beschädigungen den Koffer fotografieren und den Schaden ebenfalls sofort melden.

Wetter-Frust: Ferientage gibt's nicht geschenkt

Am Ferienort regnet es zwei Wochen ohne Unterbruch. Es gibt Erdrutsche. Sogar der Flughafen muss geschlossen werden. Kann ein Arbeitgeber seinem Angestellten einen Abzug vom Lohn machen, wenn er zu spät aus den Ferien nach Hause kommt?

Beat Schlatter
Legende: SRF

Ohne Arbeit gibt es keinen Lohn. Das steht so im Gesetz. Das gilt auch dann, wenn ich wie zum Beispiel bei Unwettern persönlich nichts für die Verspätung kann.

Anders, wenn ein Angestellter in den Ferien krank wird oder verunfallt und deshalb nicht reisen kann. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Lohn weiter bezahlen.

Tipp: Wer strandet, muss sofort dem Arbeitgeber Bescheid geben. Meistens läuft es dann auf ein paar unfreiwillige zusätzliche Ferientage hinaus. Drum gibt es nur einen guten Tipp: Beim Buchen etwas Luft lassen für Verspätungen.

Meistgelesene Artikel