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Muss die Versicherung die gemietete Satellitenschüssel zahlen?
Aus Espresso vom 13.11.2014. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht Muss Versicherung nach Brand Mietware ersetzen?

Durch einen Brand verliert «Espresso»-Hörerin Heidi Häfliger Haus und Hof. Damit nicht genug. Nach dem Schock kommt der Ärger. Ihre Versicherung will die gemietete Satelliten-Schüssel nicht bezahlen und die TV-Firma bedrängt die Bäuerin über ein Inkassobüro.

«Espresso»-Hörerin Heidi Häfliger hatte sich auf ein stimmiges Jodelkonzert gefreut. Doch bevor der Chor zum ersten Lied anstimmen konnte, erreichte sie eine schreckliche Nachricht. Zu Hause stand der Hof in Flammen. In jener Nacht im April 2013 verlor Heidi Häfligers Familie alles: «Uns blieben nur die Kleider, die wir am Körper trugen».

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Die TV-Firma schaltet ein Inkassobüro ein

Haus und Hof sind inzwischen wieder aufgebaut. Doch die finanziellen Folgen belasten Heidi Häfliger noch immer. Verbrannt ist auch die gemietete Satellitenschüssel. Dafür verlangt die Multimediaunternehmung nun 1300 Franken.

Damit ist die Bäuerin nicht einverstanden. Auf eine Betreibung hat sie Rechtsvorschlag erhoben. Jetzt ist ein Inkassobüro am Werk, die Rechnung beläuft sich mittlerweile auf 1800 Franken.

«Muss ich diese hohe Rechnung wirklich bezahlen», möchte Heidi Häfliger von «Espresso» wissen. «Solche Schäden werden doch von der Versicherung des Multimediaunternehmens übernommen.»

Welche Versicherung kommt für gemietete Gegenstände auf?

Bei einem Brand kommt grundsätzlich die Hausratversicherung des Mieters oder Hauseigentümers für die an seinem Mobiliar entstandenen Schäden auf. Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert.

Aber: Die Hausratversicherung bezahlt nur den Schaden am eigenen Mobiliar. Geliehene oder gemietete Gegenstände sind nicht über die Hausrat-, sondern über die Haftpflichtversicherung des Mieters oder Eigentümers gedeckt.

Doch auch hier steckt der Teufel in Detail: Nicht bei jeder Gesellschaft sind Schäden an gemieteten Gegenständen versichert. Heidi Häfliger muss sich die allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtversicherung besorgen und prüfen, ob sie den Schaden für die gemietete Satellitenschüssel übernimmt.

Sieht die Versicherung einen Ausschluss vor, so muss Heidi Häfliger dem Multimediaunternehmen die verbrannte Satellitenschüssel bezahlen. Allerdings nicht die ganzen 1300 Franken, die das Unternehmen verlangt.

Denn: Im Haftpflichtrecht ist immer der Zeitwert einer zerstörten Sache geschuldet. Das ist je nach Amortisation und Wertverlust meist deutlich weniger als der Kaufpreis. Im Mietvertrag für die Schüssel steht, das Gerät könne nach Ablauf der Mietdauer zum Preis von 1300 Franken gekauft werden, wobei die anbezahlten Raten angerechnet würden.

Die 1300 Franken sind also der Neupreis. Bezahlen muss Heidi Häfliger aber nur den Zeitwert. Diesen kann sie bei ihrer Haftpflichtversicherung nachfragen. Die Versicherungen haben Lebenstabellen.

Die Versicherung muss helfen, auch wenn sie nicht zahlt

Und: Auch wenn die Versicherung gemietete Gegenstände ausgeschlossen hat, so muss sie Heidi Häfliger bei der Auseinandersetzung mit dem Multimediaunternehmen unterstützen.

Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung mit gedeckt ist auch immer der so genannte «passive Rechtsschutz». Die Versicherung muss ihre Versicherten vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Selbst dann, wenn sie keine finanziellen Leistungen erbringen muss.

Ungerechtfertigt sind auch die hohen Mahngebühren des Inkassobüros. Beauftragt ein Unternehmen ein Inkassobüro mit dem Eintreiben offener Rechnungen, so muss es selber für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Das steht so im Gesetz.

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