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Wozu muss das Spital meinen Beruf wissen?
Aus Espresso vom 19.06.2014. Bild: keystone
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Sonstiges Recht Wozu muss das Spital meinen Beruf wissen?

Eine Hörerin kam sich im Spital vor wie bei einem Vorstellungsgespräch. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars sollte sie ihren und den Beruf ihres Mannes angeben. «Dabei ging es gar nicht um mich, sondern um meinen Sohn», wundert sie sich. Wozu braucht ein Spital solche Informationen?

Mary Aegeter aus Bellach (SO) kam sich im Spital vor, wie in einem Vorstellungsgespräch. Bei der Anmeldung ihres Sohnes wurde sie nach ihrem Beruf und nach dem Beruf ihres Mannes gefragt. Doch nicht nur das: «Man wollte sogar wissen, welchen Beruf ich vor der Familiengründung ausgeübt hatte.»

Aegeter war konsterniert. Zu Hause überlegt sie sich, ob sie die Beantwortung hätte verweigern können. Mary Aegeter wendet sich ans Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF1 und möchte wissen: «Wozu braucht ein Spital solche Informationen?»

Nicht alle Informationen sind gleich wichtig

Laut Krankenversicherungsgesetz darf ein Spital oder ein Arzt Patientendaten erheben, allerdings nur Daten, die für die Abwicklung der Behandlung notwendig sind: Dazu gehören zum Beispiel das Geburtsdatum des Patienten, seine Krankengeschichte, seine Adresse und sein Zivilstand. Der Beruf eines Patienten spielt bei der Behandlung häufig eine wichtige Rolle, vor allem, wenn der Patient nicht voll arbeitsfähig ist.

Bei jugendlichen Patienten spielt der Beruf der Eltern zunächst keine Rolle. Eine Ausnahme ist denkbar, wenn es darum geht, ob die Eltern neben der beruflichen Belastung das Kind zu Hause pflegen oder betreuen können.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Spitäler fragen auf Vorrat

Haben Informationen aber keinen Zusammenhang mit der Behandlung, kann der Patient die Antwort verweigern.

Die meisten Praxen und Spitälern verwenden für die Patientenaufnahme standardisierte Formulare mit umfangreichen Fragekatalogen. Ein grosser Teil der Informationen werden nicht für die anstehenden Behandlungen gebraucht, sondern quasi auf Vorrat erhoben.

Sterben darf nur, wer einen Beruf hat

Hintergrund ist unter anderem die Todesfallstatistik: Spitäler und Ärzte sind verpflichtet, Todesfälle dem Bundesamt für Statistik zu melden. Und weil das dortige Meldesystem nur Meldungen mit Berufsangabe akzeptiert, wird diese Information sicherheitshalber schon beim Spitaleintritt gespeichert

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