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Routenplaner-Abzocker drohen weiter mit Wohnungsräumung
Aus Espresso vom 06.04.2017. Bild: zvg
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Internet-Falle Routenplaner-Abzocker drohen weiter mit Wohnungs-Räumung

Viele Routenplaner sind gratis, hinter einigen steckt aber eine Abofalle. Wer darauf hinein fällt, erhält Drohmails. Regelmässig drohen die Gauner, die Wohnung der Empfänger zu räumen. In den letzten Wochen haben sich Dutzende Betroffene bei «Kassensturz/Espresso» gemeldet.

Es ist eine bekannte Masche: Wer im Internet nach einem Routenplaner sucht, landet unter Umständen auf Seiten wie routenplaner-maps.online oder maps-routenplaner24.com – es gibt diverse solche Seiten mit jeweils anderen Internet-Adressen.

Die gewünschte Route wird auf diesen Seiten erst angezeigt, wenn man seine E-Mail-Adresse angegeben und die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat («Espresso» hat berichtet). Kurz darauf folgt eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung. In der Regel geht es um einige hundert Euro für einen angeblichen Vertrag, den man abgeschlossen habe.

«Gegenstände werden abtransportiert»

Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält weitere E-Mails, die im Ton immer schärfer werden. Es ist die Rede von Mahnverfahren oder Kontopfändung. Nun gehen die Gauner noch einen Schritt weiter.

Dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» liegt eine Mail vor, in welcher dem Empfänger sogar mit der Wohnungspfändung gedroht wird: «Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, 03.02.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso-Aussendienst-Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.»

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Routenplaner-Abzocker drohen mit Wohnungsräumung
aus Espresso vom 30.01.2017. Bild: SRF
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Soweit möglich, würden die «Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert». Für grössere Gegenstände werde eine Spedition beauftragt. Für den Fall, dass niemand die Türe aufmache, werde «ein Schlosser hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird».

Cool bleiben – Mail löschen!

Für Martin Boess von der Schweizerischen Kriminalprävention ist damit eine neue Dimension der Einschüchterung erreicht. «Über so eine E-Mail würde sogar ich erschrecken», sagt der Experte. Die Drohung, dass die Wohnung ausgeräumt werde, selbst wenn der Bewohner nicht zu Hause sei, mache enorm Druck.

Boess ist überzeugt, dass es Personen gibt, die sich einschüchtern lassen und den geforderten Betrag aus Angst vor Konsequenzen bezahlen. Richtig wäre allerdings: «Möglichst cool bleiben und die Mail einfach löschen.» Beim «cool Bleiben» hilft möglicherweise das Wissen, dass Pfändungen Sache des Staates sind, zuständig dafür sind die Betreibungsämter. Privatpersonen oder Firmen können nicht pfänden.

Die Kriminalprävention rät ausdrücklich davon ab, auf E-Mails der Routenplaner-Abzocker zu antworten: «Sobald die Verantwortlichen merken, dass jemand verunsichert ist oder Angst hat, setzen sie noch mehr Druck auf, denn verängstigte Personen sind eher bereit, zu bezahlen.»

Das Email im Wortlaut

Antwort an: inkasso@routenplaner-maps.online

Sehr geehrtes Mitglied von www.routenplaner-maps.online!

Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer XXXXXX vom 31.10.2016 noch immer nicht beglichen.

Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.

Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 03.02.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Außendienst Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.

Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter

abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition

beauftragt. Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlosser hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen. Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 01.02.2017.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns

umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls

sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.

Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in

Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM

Drogeriemärkten und vielen mehr. Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.

Ihre Registrierungsdaten:

E-Mail Adresse: XXXXX

Anmeldezeitpunkt: 30.10.2016 09:34

Ihre IP-Adresse: XXXXXXX132 (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres

Computers)

Internetprovider: XXXXXXXXXXXXXXG

Mit freundlichen Grüßen

INKASSOABTEILUNG

Media Solution GmbH

Westhafenplatz 1

60327 Frankfurt am Main

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