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Studiogespräch mit Felicitas Huggenberger vom Mieterverband Zürich
Aus Kassensturz vom 26.03.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 20 Sekunden.
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Services Heiznebenkosten: Wichtige Infos für Mieter

Ein «Kassensturz»-Bericht zeigt: Das sogenannte Heizungs-Contracting kann für Mieter zünftig ins Geld gehen. Felicitas Huggenberger vom Mieterverband Zürich erklärte im «Kassensturz»-Studio, was rechtlich bei Nebenkosten gilt und wie sich Mieter wehren können.

Viele Mieter erleben Ende Jahr eine böse Überraschung: Sie erhalten eine hohe Nachbelastung für Nebenkosten. Neuerdings sorgt diesbezüglich das sogenannte Heizungs-Contracting für Ärger, wie ein aktueller «Kassensturz»-Bericht zeigt: Die im Vertrag vereinbarten Heiznebenkosten wurden deutlich überschritten und auf den Mieter überwälzt. Muss man sich das gefallen lassen? Felicitas Huggenberger vom Mieterverband Zürich erklärte im «Kassensturz»-Studio, was gilt:

Das kommt häufig vor: Im Mietvertrag wurde ein Betrag für Nebenkosten festgelegt. Trotzdem muss der Mieter Ende Jahr eine grosse Summe nachbezahlen. Ist das erlaubt?

Leider ist das so und kommt immer häufiger vor. Man geht davon aus, dass der Betrag im Vertrag eine Akonto-Zahlung ist. Wenn der Vermieter beweisen kann, dass die Kosten viel höher sind, dann muss der Mieter diese Nachzahlung tätigen. Ausser: Er hat bei Vertragsunterzeichnung gefragt, ob der aufgeführte Betrag für Nebenkosten ausreichend ist und dies ihm so bestätigt wurde.

Das ist ein unerfreulicher Bundesgerichts-Entscheid, denn der Vermieter hat so die Möglichkeit, den Mieter zu täuschen. Er kann die Nebenkosten im Vertrag tief ansetzen. Der Mieter muss dann Ende Jahr viel mehr bezahlen, weil belegt werden kann, dass die Kosten höher waren.

Wann darf mehr verrechnet werden als im Vertrag steht?

Im Vertrag muss klar aufgeführt sein, wofür Nebenkosten verrechnet werden. Zum Beispiel Wasser, Abfallentsorgung, Hauswart etc. Wenn der Vermieter für all diese Bereiche Belege hat, dann darf er diese Kosten dem Mieter weiterbelasten. Ausserdem müssen die Kosten etwas mit dem Verbrauch zu tun haben.

Und wie sieht es mit den Kosten für Heizungs-Contracting aus?

Im Vertrag muss stehen, dass das Heizen mittels Contracting abgewickelt wird und dass Kosten in dieser Form anfallen. Dabei muss nicht ausdrücklich das Wort «Contracting» stehen. Es reicht, wenn «eine fremde Heizanlage» geschrieben steht. Wichtig ist, dass für den Mieter ersichtlich ist, welche Nebenkosten verrechnet werden können.

Vermutlich werden immer mehr Vermieter auf Heizungs-Contracting umstellen. Was muss der Mieter bei einer solchen Umstellung beachten?

Die alte Heizung wird demontiert und ein Dritter baut eine neue ein. Diese gehört dann nicht mehr dem Vermieter. Die Folgen: Der Vermieter muss den Nettomietzins senken, da Investitions- und Unterhaltskosten wegfallen, dafür aber die Nebenkosten höher werden.

Und wenn der Vermieter den Nettomietzins nicht senkt?

Dann muss der Mieter die Mietzinsänderung unbedingt anfechten.

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