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Sportunfall: «Kann ich meinen Gegenspieler belangen?»
Aus Espresso vom 22.06.2017. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht Sportunfall: «Kann ich meinen Gegenspieler belangen?»

Beim Fussball schlägt ein Spieler seinem Gegner den Ellenbogen ins Gesicht. Die Verletzungen sind schwerwiegend, das Opfer muss mit bleibenden Schäden rechnen. «Espresso» sagt, in welchen Fällen Sportler zur Rechenschaft gezogen werden können.

Etwa die Hälfte aller Freizeitunfälle passieren beim Sport – besonders häufig beim Fussball, Skifahren und Bergwandern. «Espresso»-Hörer David Dauwalder aus Wabern ist ein solches Unfallopfer. Bei einem Fussballmatch stiess ihm ein Gegenspieler den Ellenbogen ins Gesicht. David Dauwalder erlitt schwere Verletzungen an den Zähnen.

Natürlich hat die Sache jetzt ein rechtliches Nachspiel, denn David Dauwalder möchte seinen Gegenspieler für die Kosten der Zahnbehandlung und die erlittenen Schmerzen zur Rechenschaft ziehen.

Was die Unfallversicherung bezahlt

Seine Chancen hierzu stehen nicht schlecht. Die Unfallversicherung wird zwar einen grossen Teil der Unfallkosten übernehmen. Dazu gehören sämtliche Heilungskosten, inklusive Arzthonorar, Spitalaufenthalt, Medikamentenkosten und einen allfälligen Lohnausfall.

Bleiben erhebliche und dauerhafte Schäden zurück, entrichtet die Unfallversicherung zudem eine so genannte Integritätsentschädigung. Die Höhe dieser einmaligen Zahlung hängt davon ab, wie stark sich die Schädigung auf das künftige Leben des Unfallopfers auswirken wird.

Bliebe David Dauwalder beispielsweise beim Kauen dauerhaft und schwer beeinträchtigt, so könnte er mit einer Integritätsentschädigung von zirka 30'000 Franken rechnen, bliebe sein Gesicht entstellt, wären es um die 60'000 Franken.

Sportregeln gelten vor Gericht nur als Richtlinien

Diese Kosten werden grundsätzlich von der Unfallversicherung getragen. In besonderen Fällen prüft die Unfallversicherung, ob sie den Verursacher für diese Kosten zur Rechenschaft ziehen will.

Dies wird dann der Fall sein, wenn der Unfall nicht einfach aus Leidenschaft beim Wettkampf, sondern durch einen groben Regelverstoss entstanden ist. Juristen unterscheiden zwischen leichten oder schweren Sorgfaltspflichtverletzungen und Vorsatz, also Absicht.

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Bei diesem Punkt kommen die Regeln und Wettkampfreglemente der verschiedenen Sportvereine und Verbände ins Spiel. Allerdings werden solche Verhaltensregeln bei der Beurteilung der Schuldfrage lediglich als Richtlinien herangezogen. Ein Gericht ist nicht an sie gebunden, wie beispielsweise an ein Gesetz. Je nach den Umständen kann ein Gericht solche Reglemente stärker oder schwächer gewichten.

Von Klagen auf Schmerzensgeld wird meist abgeraten

Unabhängig davon, ob die Unfallversicherung den fehlbaren Gegenspieler zur Rechenschaft ziehen wird, könnte «Espresso»-Hörer David Dauwalder von seinem Gegner ein Schmerzensgeld fordern oder ihn sogar strafrechtlich belangen.

Mit solchen Gedanken mag so manches Unfallopfer in den ersten Tagen oder Wochen spielen. Gute Anwälte raten davon jedoch meist ab. Die Schweizer Gerichte sind beim Zusprechen von Schmerzensgeld sehr zurückhaltend, in den meiste Fällen rechnet sich eine Klage nicht. Auch eine Strafanzeige bringt meist nicht die erhoffte Genugtuung.

Liegt nicht ein beweisbares, schweres Verschulden vor, so stellen die Behörden ihre Ermittlungen wieder ein, was beim Unfallopfer oftmals noch mehr Schmerz und Wut zurücklässt. Erfolgversprechender sind sportliche Sanktionen, denn sie tragen vielleicht dazu bei, Unfälle zu verhindern.

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