Zum Inhalt springen

Header

Audio
Starke Laserpointer seit Anfang Juni verboten
Aus Espresso vom 04.06.2019. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 16 Sekunden.
Inhalt

Gefährliche Gadgets Starke Laserpointer seit Anfang Juni verboten

Laserpointer werden oft für ‘Bubenstreiche’ missbraucht. Nun gilt seit 1. Juni ein relativ rigoroses Verbot.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz waren Laserpointer bis Stärkeklasse 3 bis anhin erlaubt.
  • Seit 1. Juni 2019 sind starke Laserpointer der Klasse 2 bis 4 in der Schweiz verboten.
  • Benutzen darf man sie ab sofort nicht mehr. Bis in einem Jahr müssen solche Geräte entsorgt sein.
  • Und auch zugelassene Geräte dürfen künftig nicht mehr im Freien benutzt werden.

Mit einem Laserpointer lässt sich viel Unfug treiben. Das Herumzünden und Herumspielen mit solchen Geräten halten manche für einen lustigen Bubenstreich. Busfahrerinnen, Lokführer und Pilotinnen können ein Lied davon singen.

Gefährliche Laserpointer als Kinderspielzeug

Schockierend: Starke, gefährliche Laserpointer werden sogar als Kinderspielzeug verramscht. Die Polizei erwischt immer wieder Anbieter, die an Marktständen neben Teddybären und ferngesteuerten Autos auch sehr starke Laserpointer verkaufen.

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete vor rund drei Jahren über eine Mutter, deren 13-jähriger Sohn an einem Spielzeug-Marktstand einen gefährlichen Laserpointer gekauft hatte. Stärkeklasse 3 von 4.

Die gute Nachricht: Seit dem 1. Juni 2019 sind starke Laserpointer nun auch in der Schweiz verboten. «Espresso» klärt mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG, was das genau heisst.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?

In Innenräumen weiterhin erlaubt sind Laserpointer der Stärkeklasse 1. Bis 2021 dürfen im Sinne einer Übergangsregelung Laserpointer der Klasse 2 in Innenräumen noch verwendet werden.

Symbol für Laserpointer Stärkeklasse 1
Legende: BAG

Wie erkenne ich, ob ich einen verbotenen Laserpointer habe?

Verbotene Laserpointer tragen Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Laserpointer mit anderen Beschriftungen wie z.B. 3A, IIIA oder 1C. Oder der Laser trägt keine oder keine entzifferbare Beschriftung zu einer Laserklasse, auch dann ist er verboten.

Logos der verbotenen Lasperpointer
Legende: BAG

Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?

Entsorgen Sie den Laserpointer im Elektroschrott. Die nächste Entsorgungsstelle finden Sie beispielsweise mit Hilfe der Internetseite Recycling-Map.

Das BAG rät zudem: Entfernen Sie bitte zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in einer Batteriesammelstelle. Falls sich die Batterien oder Akkus nicht aus dem Laserpointer entnehmen lassen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.

Bis wann muss ich das verbotene Gerät entsorgen?

Entsorgen Sie Laserpointer der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer bis spätestens 1. Juni 2020. Laserpointer der Laserklasse 2 bis spätestens 1. Juni 2021.

Was droht, wenn ich einen verbotenen Laserpointer weiterhin benutze? Oder einen aus den Ferien mitbringe? Oder im Internet bestelle?

Verbotene Laserpointer, die im Internet bestellt werden, werden ziemlich sicher am Zoll entdeckt und es droht eine happige Busse. Wer verbotene Geräte weiterhin benutzt und dabei erwischt wird, riskiert eine Busse bis zu 40'000 Franken.

Darf ich Laserpointer der Klasse 1 weiterhin überall bedenkenlos einsetzen?

Nein! Die an sich harmlosen Laserpointer der Klasse 1 dürfen neu nur noch in Innenräumen benutzt werden. Wer draussen damit herumspielt oder andere Personen gar damit blendet, muss mit einer saftigen Busse rechnen.

Meistgelesene Artikel