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Kassensturz-Tests Die leeren Versprechen der Kosmetik-Industrie

Verheissungen auf kosmetischen Produkten sind häufig, aber selten auch zutreffend: «Kassensturz» zeigt, welche Werbeversprechen Sie stutzig machen sollten.

«Dermatologisch getestet»

Ein auf kosmetischen Produkten häufig verwendeter Zusatz – ohne Aussagekraft. Zwar führen die Hersteller wohl solche Tests durch, allerdings ohne sie nachweisen zu müssen. Denn das Täuschungsverbot gilt – anders als bei Lebensmitteln – für kosmetische Produkte in der Schweiz nicht. Kosmetikhersteller dürfen also ihre Konsumenten täuschen, sofern sie keine Heilsversprechen machen. Die Tests unterscheiden sich zudem deutlich von Studien, wie sie etwa im medizinischen Bereich durchgeführt werden.

«An Allergikern getestet»

Auch hier gilt: Dermatologische Studien sind nicht mit medizinischen Studien zu vergleichen.

«Nicht an Tieren getestet»

Auch dieser Satz ist unsinnig, weil selbstverständlich. Denn laut Bundesamt für Veterinärwesen ist das Gesetz seit 2008 eindeutig: Bei kosmetischen Endprodukten sind Tierversuche nicht gerechtfertigt. Aber Vorsicht: Dies gilt nicht für einzelne Bestandteile des Produktes.

«Frei von...»

Die Kosmetikbranche darf zwar täuschen, gleichzeitig unterliegt sie aber der Deklarationspflicht. Steht auf einer Packung «Frei von Konservierungsstoffen» und die Kantonschemiker finden dennoch einen solchen Zusatz vor, verstossen die Hersteller gegen das Gesetz.

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